Gewerbe als Kleinunternehmer abmelden und wieder neu anmelden?

3 Antworten

Das wird nicht funktionieren, denn jetzige Deine Steuernummer bleibt beim Finanzamt gespeichert, auch wenn Du den Betrieb abmeldest.

Andererseits: im Grundungsjahr lag Dein Umsatz unter 17.500 € und im laufenden Jahr unter 50.000. Somit fällst Du immer noch unter die "Kleinunternehmerregelung" nach § 19.

aber nicht am dem Folgejahr, wo der Umsatz ja nur 12 T€ beträgt!

diese 12 T€ sind Umsatzsteuerpflichtig!

@wurzlsepp668

Also dürfte Umsatz erst wieder 2020 auftauchen

Das wird ohnehin erst im Nachhinein tatsächlich geprüft. Wenn du steuerpflichtig warst, wird die Steuer auch nachgefordert. Da kannst du dir das Ab- und wieder Anmelden sparen.

ähm, für die Prüfung der Grenzen des § 19 UStG ist nur EINE Person verantwortlich: der Steuerpflichtige!

@wurzlsepp668

Ja VORHER,

Stellt sich dann heraus, dass diese Schätzung falsch lag, ist das das Finanzamt damit nicht ganz einverstanden.

@DerHans

ähm, klar, du willst also MIR den § 19 UStG erklären?

mit DEINEN Steuerkenntnissen?
schlechte Idee!

der Steuerpflichtige HAT am 31.12. des Jahres seinen Umsatz zui prüfen!

wir hatten bereits einen Fall auf dem Tisch, wo auch "jemand" ihm sagte, Prüfung, ob Umsatzsteuer auszuweisen ist, macht Finanzamt ....

Folge: da Privatkunden, 16% Zusatzaufwand durch die Umsatzsteuer ....... (da die Privatkunden NICHT verpflichtet sind, die Umsatzsteuer nachzuzahlen!)

die Umsatzsteuer hängt am UnternehmER, nicht am Gewerbe.

somit nutzt eine Gewerbeabmeldung garninix, da in 2018 die Grenze von 17.500 € überschritten, ist ab 2019 die Regelbesteuerung anzuwenden.

und durch die GewerbeAB und anschließende WiederANmeldung weckst du erst recht schlafende Hunde beim Finanzamt .....

die Leute im Finanzamt sind nicht auf der Brennsuppe daherschwommen (wie ein bayerischer Parteivorsitzender sagen würde)