Kleinunternehmer Regelung Grafik-Design

7 Antworten

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Hallo Jessy, erst einmal etwas Grundsätzliches: Grafik-Designer betreiben kein Gewerbe, sondern sind Freiberufler (Katalogberufe bzw. ähnliche Berufe nach &18 EStG) und unterliegen nicht der Gewerbeordnung (Ausnahmen gibt es hier auch, aber da werden Sie nicht darunter fallen). Das bedeutet für Sie:

  • keine Gewerbesteuererklärung und keine Gewerbesteuern
  • keine Mitgliedschaft bei Handwerkskammer oder IHK
  • "nur" eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Einkommenssteuererklärung für jedes Kalenderjahr an das Finanzamt bis zum 31.5.des Folgejahres

Am besten melden Sie Ihr Gewerbe sofort wieder ab, aber melden sich noch einmal beim Finanzamt, dass Sie weiterhin als Freiberuflerin selbständig sind (die Steuernummern weisen Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern auf).

Und der Handwerkskammer widersprechen Sie, dass Sie keine fotografischen Tätigkeiten ausüben (ich gehe davon aus, da es sich nach Ihren Worten um "Bewerbungsdesign", also die Gestaltung hochwertiger Bewerbungsmappen handelt und die Fotos vom Kunden geliefert werden.)

Jetzt habe ich Ihnen und den Anderen hier einiges "auseinandergenommen". Ich bitte darum,mir nicht böse zu sein, aber da sind generell in der Gesellschaft diverse Fehlinformationen und Halbwissen im Umlauf.

Mit Ihrer Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fahren Sie als Dienstleisterin für Privatleute ganz gut, lassen Sie das so. Und der Tipp von GoetheDresden mit dem WISO-Programm ist gut. Lexware macht auch gute Software dazu, ist aber wesentlich teurer.

Viele Grüße und viel Erfolg Ingo Hamisch - open ear Unternehmensberatung Leipzig

Nimm die Bewerbungsfotos aus der Werbung, sonst wirst du die HWK nicht los, da das keine künstlerische Tätigkeit sondern Handwerk ist.Außerdem könnte es mit denen Streit geben, ob ein Designer Arbeiten anbieten darf, die einem eingetragenen Handwerksberuf vorbehalten sind.

Von Privatkunden wirst du mit deinem Angebot nicht leben können, wie dir deine Stundensatzkalkulation gezeigt hat. Diese Kalkulation einfach zu ignorieren führt dich zum Jobcenter oder in die Schuldenfalle.

Eine Auslastung, die dich mit einem Stundensatz von weniger als 40 Euro überleben lässt wirst du mit dieser Geschäftsidee nie erreichen.

Also musst du gezielt an gewerbliche Kunden ran.

Hallo Jessykaschka, ei ei ei... das sind ja viele Fragen... Dir ausführlich das ganze zu erklären würde lange dauern... Ich empfehle dir (wenn du dir teure Professionelle Hilfe nicht leisten kannst oder willst, was keine Schande ist) VHS- , Arbeitsargentur- und/oder IHK-Kurse zu diesen Themen...

Ja das man mit seinen Stundenlöhnen oft keine Kunden bekommt ist ein großes Problem.. Im Bereich Visitenkarten u.a. machen dir z.B. die Onlineportale verdammt starke Konkurrenz..

Hallo Jessy,

zunächst einmal wünsche ich dir wirklich von Herzen, dass du Erfolg hast. Hier in der Eifel haben die meisten Unternehmer einen Leitspruch: Kenn ich nicht, mag ich nicht, will ich nicht!

Oder aber der Cousin der Freundin des Nachbarssohn macht in Computer und macht das , weil er Spaß hat und kostet nix...

Und die Macht der Internetwerbung ist riesengroß, da überbietet sich jeder im Preis und Leistung.

Du fotografierst? Vielleicht könntest du auch filmen. Dann wäre es doch interessant deine Dienste für Hochzeiten, Weihnachtsfeiern und Geburtstagen anzubieten. Zwar will und kann heute jeder fotografieren und filmen, aber kaum jemand wird eine vernünftige Software zum Schneiden der Filme besitzen. Und bei den Fotos könntest du dich mit professioneller Software - wie Photoshop- hervortun, in dem du die Fotos von Aschenputtel in Schneewittchen hoch stylst.

Es sollten Arbeiten und Dienste sein, die auch der Cousin der Freundin des Nachbarssohn nicht machen würde oder könnte. Ansonsten würdest du auf der Strecke bleiben - und das würde mir echt leid tun.

Ich habe früher eine Zeitlang in einer professionellen Werbe Agentur als Texter gearbeitet. Meine Frau hatte als Grafikerin mal die Idee gehabt, ihre (Werbe)ideen selbständig zu vermarkten. War auf dem Land keine gute Idee und in der Stadt auch nur mit gebremsten Schaum durch zu führen.

Deshalb mein Rat: Weite deine Dienstleistungen aus und biete etwas professionell an, was man nicht so einfach per Computer von jedermann erledigen lassen kann. Das Geld ist heute bei den Menschen wie Sekundenkleber. Einmal angenommen, will man es nicht wieder weg geben. Die Zeiten sind nicht gut.

Vielleicht siehst du dich auch mal bei Restaurants, Pizzarien etc. um. Die brauchen ständig neue Karten oder Fleyer. Biete vielleicht auch den Friseuren eine Werbekampagne an. Da musst du allerdings selbst die Ideen dafür liefern - die können nur Haare schneiden.

Gehe mit offenen Augen durch die Stadt, da kommen dir vielleicht noch andere Ideen.

Zu den Preisen: Schau dich bei anderen Werbe Agenturen mal auf den Webseiten um. Viele haben Preise stehen, die du in etwa übernehmen kannst.

Apropo Handwerkskammer...

Es ist mir schleierhaft, wie die Handwerkskammer dazu kommt, dir einen Eintrag für 150€ anbieten zu wollen. Schau mal genau auf den Absender. Ist das wirklich die Handwerkskammer oder sieht das nur so aus? Es gibt nämlich verschiedene Firmen, die im Briefkopf und auch dem Briefpapier so aussehen, als wären sie von irgendeinem Amt und fordern mal eben 150 oder gar 360€ für die Eintragung irgendwo .. an. Das ist Müll, schmeisse so etwas in den Papierkorb.

Jessykaschka 
Fragesteller
 03.12.2012, 14:05

ist wirklich die handwerkskammer. Habe da auch angerufen!

Danke für deine sehr liebe Antwort!

Als Künstler hast Du mit der Handelskammer gar nichts zu tun. Das FA gibt Dir eine Gnadenfrist, weil es nicht an Deinen Erfolg glaubt; in drei Monaten wirst Du kein steuerpflichtiges Einkommen erwirtschften. Du solltest aber alle Belege von Ein- bzw. Auslagen unbedingt in zwei verschiedenen Mappen einordnen und zehn Jahre aufheben, damit Du Dich rechtfertigen kannst.

Unbedingt solltest Du Dich mit bereits erfolgreichen Berufskollegen, in einer anderen Stadt unterrhalten, eventuell einen Auftrag vortäuschen (Kosenvoranschlag einholen).

Viel Erfolg!

Jessykaschka 
Fragesteller
 27.11.2012, 10:50

Verstehe ich nicht ganz was du meinst? ! Was meinst du mit ner gnadenfrist?

Und was war das mit den Berufskollegen und vortäuschen??? hä?

GoetheDresden  27.11.2012, 11:32
@Jessykaschka

Mit dem vortäuschen meint er, dass du prüfen sollst, was andere Kleinunternehmer verlangen würden! Aber ich finde das blöd. Ich bin nebenberuflich Fotograf und schnüffle nicht bei anderen Kollegen herum. Jeder soll seinen Job machen. Am Ende bekommt man einen großen Kundenstamm nicht durch billige Preise, sondern durch gute Arbeit und gute Mund-zu-Mund-Propaganda.

PatrickLassan  27.11.2012, 11:08

Das FA gibt Dir eine Gnadenfrist, weil es nicht an Deinen Erfolg glaubt;

Die Einstufung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Umsatzsteuergesetz ist keine 'Gnadenfrist'.

Jorgfried  27.11.2012, 19:37

Als Künstler hast Du mit der Handelskammer gar nichts zu tun.

Trifft bei ihrer Tätigkeit aber nicht zu.