Kleinunternehmer: Künstlersozialkasse-Beiträge als Betriebsausgaben?

4 Antworten

Nicht als Betriebsausgabe; in die Einnahme-Überschussrechnung musst Du sie als das aufnehmen, was sie ist, Versicherung.

jaundneinable 
Fragesteller
 19.09.2011, 08:42

Naja, ich brauche ja nur eine Liste mit einer Spalte "Einnahmen" und einer mit "Ausgaben". Und meine frage ist, ob ich diese Beiträge da in die Ausgaben-Spalte schreiben darf? (Bisher habe ich es immer gemacht, aber irgendwo auch gelesen, daß es angeblich nicht geht). In die Anlage Vorsorgeaufwand würde ich sowieso eintragen

MenschMitPlan  19.09.2011, 09:02

In die EÜR ist die private Vorsorge gar nicht aufzunehmen.

jaundneinable 
Fragesteller
 19.09.2011, 10:42
@MenschMitPlan

Es geht mir hier aber nur um meine selbst erstellte Excel Tabelle, ne? Also nicht die Anlage EÜR! Da ich kein Gewerbe habe und Freiberufler bin, brauche ich nur eine Auflistung, zb aus Excel mit Ausgaben und Einnahmen

MenschMitPlan  19.09.2011, 13:11
@jaundneinable

Ich glaube, du bringst da was durcheinander: Das, was du mit Auflistung von Einnahmen und Ausgaben meinst, soll deine Gewinnermittlung (sogenannte Einnahmenüberschussrechnung->EÜR) darstellen. Mit Einnahmen und Ausgaben sind dabei Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gemeint. Dass du evtl. die Anlage EÜR nicht ausfüllen musst, liegt nur daran, dass deine Betriebseinnahmen <17.500 sind.

Beiträge an die KSK sind keine Betriebsausgaben und gehören somit nicht in die Einnahmen-Überschussrechnung! Sie mindern somit nicht deinen Gewinn! Du trägst die Ausgaben nur in deiner Anlage Vorsorgeaufwand ein!

Gehört die nicht aus zu den ganz normalen Sozialabgaben? Sie ist eine Zwangsabgabe wie auch die Krankenkassenbeiträge.

MenschMitPlan  19.09.2011, 09:03

Welchen Teil der Fragestellung hast du jetzt damit beantwortet?

Die privaten Versicherungen sind niemals Betriebsausgaben. Es sind Sonderausgaben, die nach Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt werden.