Kleingewerbe Wirtschaftszweige/Branchen

6 Antworten

Nix Kleingewerbe, das gibt es nicht. Es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.

nein, das ist eine freiberufliche Tätigkeit

MrErklaerbaer 
Fragesteller
 17.02.2015, 15:57

Kann ich diese Tätigkeit dann also ohne bedenken anbieten und ausführen, zusätzlich zu meinem Gewerbe? bzw im Namen meines Gewerbes als Dienstleistung anbieten.

MrErklaerbaer 
Fragesteller
 17.02.2015, 15:58
@MrErklaerbaer

Danke für Ihre Antwort.

GammaFoto  17.02.2015, 17:01

nein, das ist eine freiberufliche Tätigkeit

Dast ist nicht ganz richtig. Freiberufliche Tätigkeit setzt einige Bedingungen voraus. Wenn man aber z.B. typische handwerkliche Aufnahmen macht, z.B. Hochzeiten etc. dann fällt man unter das Handwerk und das wäre dann auf jeden Fall gewerblich!

Wenn du es richtig machen willst, dann mach eine Gewerbeummeldung und erweitere dein Gewerbe. Dann ist evtl. damit zu rechnen, dass sich die Handwerkskammer meldet und eine Eintragung in die Handwerksrolle verlangt. Das kostet ca. 90 €. Dann hast du aber mit allen Behörden Frieden.

Die Aussage von einigen anderen hier, nach denen du das als freiberufliche Tätigkeit laufen lassen sollst, ist Schummelei ! Frieberufliche Fotografen sind z. B. Bildjournalisten oder Künstler. Wenn du aber Aufträge annimmst, um z.B. Familienfeier zu filmen, ist das eine Dienstleistung und eindeutig Gewerbe. Wenn du es nicht angemeldet hast und das Gewerbeamt oder die Handwerkskammer deine Inserate sehen, gibt es richtig Stress.

In deinen bisher angemeldeten Tätigkeiten sind Film- und Videodienstleistungen nicht enthalten...

MrErklaerbaer 
Fragesteller
 17.02.2015, 18:37

Danke für deine Antwort, denke du liegst da schon ganz richtig von deinen Aussagen her, so habe ich es auch vermutet und So werde ich es machen.

Grüße

Wenn Du Fotograph bist, warum hast Du ein Gewerbe angemeldet.

Fotografen können je nach Tätigkeit Gewerbetreibende (Passbilder, technische und Produktfotos), oder Freiberufler (künstlerische Fotos, Portraits) sein.

Wenn ein Fotograf gewerbetreibender ist, dann gehört er in die Gruppe "Handwerker" und müßte bei der Handwerkskammer angemeldet sein. Die Lehrabschlussprüfungen werden nämlich auch von der Handwerkskammer organisiert.

Hoffentlich hast Du bei der Gründung nicht noch mehr Fehler gemacht.

WAs hast Du in den "FRagebogen zur steuerlichen Erfassung" eingetragen?

MrErklaerbaer 
Fragesteller
 17.02.2015, 18:29

Hallo, ich bin (noch) kein Fotograf, ich habe ein Gewerbe angemeldet, da ich mehrere Dienstleistungen anbiete, Webdesign, Marketing, Bearbeitung von Bild/-Video, IT-Service und verkauf von nicht überwachungspflichtigen Waren. Ich habe aber Interesse in naher Zukunft auch Dienstleistungen im Bereich Fotografie und Video anzubieten und habe diesbezüglich bereits Anfragen/Aufträge erhalten, welche ich aber nicht nachgehen möchte bevor ich nicht die Rechtslage dazu kenne, deshalb die Frage ob ich die Tätigkeit mit meinen gewerblichen Stammdaten/Branchendaten ausführen darf. Ich informiere mich am besten selbst nochmal darüber bei der IHK/HWK

wfwbinder  17.02.2015, 18:32
@MrErklaerbaer

Du hast Dinge zusammengeworfen, die unterschiedlichen Bereichen zuzuordnen sind.

Webdesign könnte Freiberuflich sein. Marketing kann freiberuflich sein (wenn Du z. B. studiert hast), oder gewerblich (z. B. Beratung bei Flyern usw.), IT-Service ist gewerblich und ein Thema für die IHK.

Es wäre klug gewesen vor der Gründung einen Gründercoach zu kontaktieren.

MrErklaerbaer 
Fragesteller
 17.02.2015, 18:45
@wfwbinder

Ja da gebe ich Ihnen recht, nun bin ich aber wieder etwas schlauer und informiere mich nochmal genauer diesbezüglich.

Danke für Ihre Antworten.

Hallo MrErkaerbar,

einer meiner Kunden hatte in der vergangenen Woche das selbe "Problem". Man teilte ihm/uns von Seiten der Kammer mit, dass eine eindeutige Einordnung in gewerblich oder freiberuflich nicht pauschal gemacht werden kann, da es darauf ankommt welche Tätigkeit er als Fotograf ausübt (s. Kommetar von alexbeckfoto).

Um keine Probleme zu bekommen, falls etwas passiert, solltest Du eine Erweiterung der Gewerbeanmeldung vornehmen.

Wenn du in diesem Bereich tätig bist dann bist du nicht nur bei der IHK Pflichtmitglied, sondern auch in der Berufsgenossenschaft. Bei dieser musst du dich aber selbst melden, wenn du keine Probleme bekommen willst! Ausserdem solltest du dich auch mal bei der Handwerkskammer melden