Kleingewerbe als Raumausstatter, Handwerkskammer will Geld

6 Antworten

Handwerkskammern oder IHK leben von den Pflichtmitgliedschaften. Es gibt da wohl auch keine freiwilligen Mitglieder.

Allerdings ist die Frage, wie die Beitragsordnung aussieht. Es kann durchaus sein, dass für die Anlaufzeit oder aus anderen Gründen eine Freistellung (wenn auch befristet) möglich ist. Wenn es das gibt, dann ist das natürlich antragsgebunden.

Einfach fragen, dass hätte übrigens besser vor der Gründung passieren sollen. Schließlich sollte man vor der Gründung sich über Risiken (was man bezahlen muss, was man darf) klar sein.

Es gibt weder Groß- noch Kleingewerbe ! Es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Und die hat nur steuerrechtliiche Bedeutung. Mit der Gewerbeanmeldung (Gewerberecht) hat das absolut nichts zu tun, ebensowenig wie mit den handwerksrechtlichen Aspekten deiner Tätigkeit.

Wenn man sich mit einem Handwerk selbständig macht, sollte man damit rechnen, dass sich die Handwerkskammer meldet !

Ja, du gehörst zu einer Berufsgruppe , wo die Pflichtmitgliedschaft bei der Handwerkskammer besteht

Hallo , ja ist so hat meine Freudin als Putzfirma , du wirst automatisch Pflichtmitglied.

Auch die Berufsgenossenschaft kommt noch auf dich zu wegen Unfallversicherung die muss auch bezahlt werden.

alternativ kann man sich evtl bei der Knappschaft anmelden solltest du mal schauen.

Ja, das ist richtig. Das Kleingewerbe oder bzw. die Kleinstunternehmer-Regelung bezieht sich nur auf die steuerliche Betrachtung. Als Raumausstatter bist du eben Teil dieser Berufsgruppe.