Kleingewerbe und Fahrzeugverkauf

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Machs als Hobby,bei Gewinnen von max 100,-und das gelegentlich ,da hat der Gesetzgeber nichts dagegen.Zur Sicherheit,wegen einer Überprüfung ,könntest Du die gekauften,geschenkten Fahrzeuge auflisten,und das Datum der Veräußerung im restaurierten Zustand.Mach erstmal vier im Monat....ist mehr als Du glaubst.) So hast mit Gewährleistung nichts zu tun,und Hobby kann auch Hobby bleiben.Liebe Grüße

migebuff 
Fragesteller
 22.12.2015, 11:34

Danke, hat sich aber inzwischen erledigt, sind ja schon fünf Jahre vergangen und ich bin dank besserem Job nicht mehr auf kleine Basteleien angewiesen :)

Miramar1234  22.12.2015, 19:13
@migebuff

Oh,den Zeitraum hab ich übersehen.Sorry.)Das ist doch schön .

Wenn du gewerblich tätig bist, dann musst du auch die Gewährleistung bieten. Bei gebrauchten Artikeln kannst du diese jedoch von 2 Jahren auf 1 Jahr reduzieren. Wie sich das bei Bastlerfahrzeugen verhält weiß ich leider nicht.

Ruedi  10.03.2010, 10:02

Auch bei Bastlerfahrzeugen müssen grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung eingeräumt werden. Es kommt halt darauf an, ob die Fahrzeuge mangelhaft sind oder nicht. Ein (Sach-) Mangel - Rechtsmängel lassen wir nun mal außen vor - liegt z.B. dann vor, wenn die Sache (grob gesagt) eine Eigenschaft nicht aufweist, mit der der Käufer aber rechnen durfte.