Kleingewerbe und Fahrzeugverkauf
Hallo, ich hab mal eine Frage bezüglich der Gründung eines Kleingewerbes.
Nun sieht es so aus, dass ich bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Ankauf, Aufbereitung und dem Verkauf von gebrauchten Motorrädern, Mopeds usw habe, allerdings nur als Privatperson. Da ich nicht das Risiko eingehen möchte, dass das als Schwarzarbeit gewertet wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Meine Gewinnerwartungen liegen sehr niedrig, ca 100€ pro Fahrzeug sind realistisch. Ich will nicht davon leben, sondern nur meinem Hobby legal nachgehen. Zusätzlich möchte ich noch etwas Umsatz mit dem Bau und der Berechnung von Zweitakt-Resonanzauspuffanlagen machen, welche von mir handgeschweißt werden.
Wie verhält es sich nun, wenn ich ein Fahrzeug über das Kleingewerbe verkaufe? Muss ich dem Kunden Gewährleistung bieten? Wenn ja, was wäre, wenn der Kunde sein Fahrzeug am anderen Ende von Deutschland hat? Wer kommt für den Transport auf? Kann ich die Gewährleistung grundsätzlich ausschließen, wenn ich das Fahrzeug als "Bastlerfahrzeug" verkaufe?
Und was passiert, wenn ich einem Kunden Teile verkaufe, die für den Rennsporteinsatz gedacht sind und sein Fahrzeug dadurch Schaden nimmt? Kann ich die Haftung auschließen, wenn ich auf diese Gefahr hinweise?
2 Antworten
Machs als Hobby,bei Gewinnen von max 100,-und das gelegentlich ,da hat der Gesetzgeber nichts dagegen.Zur Sicherheit,wegen einer Überprüfung ,könntest Du die gekauften,geschenkten Fahrzeuge auflisten,und das Datum der Veräußerung im restaurierten Zustand.Mach erstmal vier im Monat....ist mehr als Du glaubst.) So hast mit Gewährleistung nichts zu tun,und Hobby kann auch Hobby bleiben.Liebe Grüße
Oh,den Zeitraum hab ich übersehen.Sorry.)Das ist doch schön .
Wenn du gewerblich tätig bist, dann musst du auch die Gewährleistung bieten. Bei gebrauchten Artikeln kannst du diese jedoch von 2 Jahren auf 1 Jahr reduzieren. Wie sich das bei Bastlerfahrzeugen verhält weiß ich leider nicht.
Auch bei Bastlerfahrzeugen müssen grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung eingeräumt werden. Es kommt halt darauf an, ob die Fahrzeuge mangelhaft sind oder nicht. Ein (Sach-) Mangel - Rechtsmängel lassen wir nun mal außen vor - liegt z.B. dann vor, wenn die Sache (grob gesagt) eine Eigenschaft nicht aufweist, mit der der Käufer aber rechnen durfte.
Danke, hat sich aber inzwischen erledigt, sind ja schon fünf Jahre vergangen und ich bin dank besserem Job nicht mehr auf kleine Basteleien angewiesen :)