Privat Autoverkauf als Bastlerfahrzeug mit verschwiegenen Mängeln - Ist eine Rücknahme des Kaufs möglich?
Inserat im Internet, gute Beschreibung, wenig Kilometer, schöne Bilder, halbes Jahr TÜV. TÜV beim bisherigen abgelaufen Freundin hat Eilkauf getätigt. Fahrzeug wurde beschrieben als einwandfrei bis auf Loch in Auspuffanlage. Rost an Schwellern. Daher als Bastler ohne Gewährleistung handschriftlich im Vertrag. Probefahrt war nur kurz auf dem Hof möglich da abgemeldet. Bei Abholung und heimfahrt klackern, Vermutung meinerseits Lagerschaden oder wegen zu viel Öl. Kupplung rutscht durch, nicht richtig fahrbar. Reifen alt und hart, irgendwas am fahrwerk glaub ist auch.er meinte er sei ca 8 wochen gefahren, im fzgschein ist er nicht mal eingetragen dtand wohl nur. Im Vertrag hat er nicht unterschrieben, nur meine Freundin, meiner Meinung nach Täuschung bzw betrug. Kauf war letzten samstag, abholung heute. Kann ich irgendetwas tun?
4 Antworten
Wenn es ein Privatverkäufer war, dann musst Du ihm nachweisen, dass er arglistig Mängel verschwiegen hat. Wird sehr schwer, wenn man den Zusatz "Bastlerauto" hinzugefügt hat.
Mit dem Zusatz Bastlerauto wird das ein wenig schwer. Bei Bastlerauto weiß man direkt: Um es fahrbereit zu machen müssen noch einige arbeiten erledigt werden...
Verständlich. Wir sind mit dem Verkäufer überein gekommen es als Bastlerauto zu kaufen da Loch in Auspuffanlage und Rost an Schwellern. Rest sei okay meinte er, er wisse von nichts, sei Metzger. Das mit der Kupplung hätte aber jeder sofort gemerkt. Klar ob man da was machen kann ist sehr fraglich. Bei der Abholung hat er direkt wieder ein neues Bastlerauto an jm anderen verkauft. Dickes Fettnäpfchen. Naja man hat nicht immer Glück im leben...
Bastler ohne Gewährleistung handschriftlich im Vertrag
Bei einem Privatverkauf gibt es keine Gewährleistung.
Bei einem Gefährt welches an Bastler geht und dies als solches angepriesen wird, sollte man davon ausgehen, es ist nicht verkehrstüchtig und lässt sich mit vertretbarem Aufwand auch nicht in in solches versetzen.
Ob der Vertrag wegen der fehlenden Unterschrift anfechtbar ist, kann ich nicht beantworten. Ist das Fahrzeug schon bezahlt und nur noch nicht in den Besitz des neuen Eigentümers übergegangen, ist der Vertrag unter Umständen trotzdem rechtskräftig. Anwalt, Verbraucherberatung ...
Was willst an einem Bastlerfahrzeug von Privat meckern? Dass seine Unterschrift fehlt, hätte die Freundin merken müssen.
Verständlich. Dachte vielleicht ist einem schonmal sowas passiert :-D