Bastlerfahrzeug verkauft, muss ich jetzt das Fahrzeug zurück nehmen?

9 Antworten

So wie du es beschrieben hast, musst du dir keine weiteren ernsten Gedanken machen. Hast alles richtig gemacht. Auch solltest du auf keinerlei Schriftverkehr, der nicht über das Gericht kommt, ohne Anwalt reagieren. Der Käufer hat keine Chance seine Forderung durch zu setzen.

Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.

Nein, Du hast den Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft. Der Käufer wusste auch vom Kilometerstand. Also hat er auf eigenes Risiko gekauft. Da kannst Du ganz gelassen der Sache entegegensehen. Hast Du eine Rechtschutzversicherung, dann kannst Du auch einen Anwalt aufsuchen.

Bei Privatverkauf gibt es normal keine Garantie.

dies ist unrichtig.

Wenn nichts vereinbart wird, dann gibt es 1Jahr Gewährleistung auch bei einem Privat-Verkauf

Wenn im Vertrag steht, dass der Käufer kein Rückgaberecht und keine Gewährleistung hat, dann kann er das Auto nicht zurückgeben. Punkt. Aus.

Nein, wenn du keine falschen Angaben zum Kilometerstand im Vertrag gemacht hast, gibt es keinen Grund für eine Rücknahme.