KFZ Privatverkauf Kaufvertrag Formulierung

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Schau mal hier. Dort steht wie Du den Vertrag gestalten kannst und wie das mit der Gewährleistung klappt.

http://www.12gebrauchtwagen.de/gebrauchtwagen-ratgeber/Gewaehrleistung-fuer-einen-PKW-bei-Privatverkauf-diese-Moeglichkeiten-haben-Sie_53316

Ergo solange Du keine Sachen verschweigen tust die Dir später als "arglistig verschwiegener Mangel" angedichtet werden können kann Dir auch nicht passieren.

Gibt da so Formulierungen "Gekauft wie gesehen "

Wenn der Wagen in 1A Verfassung ist kann man ja mit dem auch zur Werkstatt fahren und er kann sich das vor Ort bestätigen lassen das der Wagen mängelfrei ist. (ADAC Prüfstelle ect.)



Ich habe im März erst TÜV bekommen reicht das auch? "wie besichtigt" oder "gekauft wie gesehen" hat keine Aussagekraft juristisch was ich bisher gelesen habe, weiss nicht ob das so stimmt.

Ja was heisst verschweigen, muss ich das im Kaufvertrag festhalten? z.B. Felge am Bordstein angkratzt? wenn ich das mündlich mache kann er ja immer noch sagen das habe ich verschwiegen.

@blablubb1234

Das der Wagen im März Tüv hatte ist zwar positiv allerings kein Gütesiegel. Der Käufer kennt Dich ja nicht und weiß nicht was in den 2 Monaten seit dem Tüv mit dem Auto passiert ist. Wenn sich z.B nach dem Tüv ein Motorschaden oder defekte Lichtmaschine, Bremsen abgefahren, simmerring undicht ect. einstellt hat.

Am besten ist wenn Du den Wagen verkaufst es nicht alleine tun solltest. Sprich beim Verkauf solltest Du einen Zeugen/in mit an Deiner Seite haben. Desweitern solltest Du alles was Du über Macken, eventuelle Reperaturen, Nachlackierungen weisst dem Käufer auch mitteilen.

Einen Bordsteinschaden an der Felge ist ja jetzt nicht so umbedingt das Drama. Aber leiber dem Käufer mündlich über den Zustand aufklären. Wenn er den Wagen lieber auf der Bühne haben möchte um es nochmals bestätigt zuhaben kann er ja machen nur soll er dann die Kosten tragen. Wenn Ihm das schriftlich bestätigt das der Wagen Tiptop ist machste Dir halt eine Kopie von dem Nachweis.

Es gibt im Internet vorgefertigte Kaufverträge für KFZ, dort kann alles eingetragen werden und eben auch reingeschriegen, dass z.B. nicht im Vorfeld bekannte verdecke Mängel nicht der Gewährleistung unterliegen, oder auch "gekauft wie gesehen". Wenn das zwischen Käufer und Verkäufer konkret so vereinbart wird, geht das so. Dann kann es nur problematisch werden, wenn Vorschäden oder Reparaturen nicht angegeben sind. Auch wenn du den Wagen nicht neu gekauft hast kannst du reinschreiben, dass aus der Zeit im Besitz eines anderen eben nichts genaueres bekannt ist.

Also ich möchte keine Gewährleistung geben ist das mit der Formulierung „Der Wagen wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.“ getan?

Ja damit hast Du als Privatverkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

Bekannte raten mir den Wagen als Bastlerfahrzeug zu verkaufen... ich weiss es nicht.

Als Bastlerfahrzeug muss das Fahrzeug einen entsprechend geringen Preis haben im Verhältnis zu dem marktüblichen Preis.

Was ist wenn der Käufer das bei der Besichtigung nicht sieht und ich wirklich vergesse zu erwähnen oder drauf hinzuweisen, kann er mir den Wagen dann wieder bringen?

Das kommt auf den Mangel an, wegen einer kleinen Delle wird das nichts.

Aber bei einem wissentlich verschwiegenen Unfallschaden welchen Du nicht angibst, kann der Käufer weitere Schritte einleiten.

Im Kaufvertrag sollte zwingend... "Gekauft wie gesehen" & "ohne jegliche Gewährleistung" stehen. Das "als Bastlerfahrzeug geeignet" würde den Wert deutlich runter treiben, denn für den Wert kauft glaube keiner ein BastlerKFZ.