Kleingewerbe und Arbeitnehmer?

2 Antworten

Das ist der Effekt der Steuerprogression. Mit deinen 1150 brutto bist Du nahe am steuerfreien Grundfreibetrag, wenn da da jetzt noch 4800 € Gewinn draufsattelst, kommt eben dieser Steuerbetrag raus (wenn Du richtig gerechnet hast).

Ich würde gerne mein Hobby das nähen als Kleingewerbe betreiben.

Das wird schwierig und daran scheitern, dass es keine Kleingewerbe gibt. Man hat entweder ein Gewerbe oder man hat keins.

Dann hätte ich ein jährliches Einkommen von 18600€.

Nein, dann hättest du 18.600,- € in der Summe der Einkünfte.

Von der Summe der Einkünfte bis zum zu versteuernden Einkommen geht aber noch einiges weg (Beiträge zur Sozialversicherung vor allem). Dies nennt man Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen ggf. auch noch außergewöhnliche Belastungen.

Des wäre sehr schön wenn man einen ungefähren Rechenweg dazu hätte das man sich des selbst berechnen kann, damit man weiß ob es sich lohnt.

@Jaina1804

Des wäre sehr schön wenn man einen ungefähren Rechenweg dazu hätte

Würde Elster für dich machen, wenn

  • du deine Gewerbeeinkünfte in die Anlage G einträgst
  • du deine Arbeitnehmereinkünfte in die Anlage N einträgst
  • du deine Vorsorgeaufwendungen - sofern nicht automatisch aus der Anlage N übernommen - in die Anlage Vorsorgeaufwand einträgst.

Du musst eben wissen wie viel Beiträge du für die Sozialversicherung gezahlt hast.

Bei den RV-Beiträgen für 2014 den Gesamtbetrag ansetzen mit 78% multiplizieren und den Arbeitgeberanteil rausrechen. Bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die Arbeitnehmerbeiträge ansetzen, dann landest du ungefähr bei deinem zu versteuernden Einkommen.

@kevin1905

Ok das zu versteuernde Einkommen beträgt dann 10596€ aus nicht selbstständiger Arbeit +Einkommen aus selbstständiger Arbeit wären wir bei 15396€ jährlich davon hab ich nun die Einkommensteuer online berechnet und des ergibt nun 1521€ was ich immernoch viel finde des wären monatl. 126€ von meiner Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von 400€.

@Jaina1804

Dann wird das Finanzamt vermutlich eine vierteljährliche Vorauszahlung festlegen (§ 37 EStG).

126€ von meiner Einkünfte aus selbstständiger Arbeit von 400€.

Ich dachte Gewerbebetrieb...