Klassentür halb rausgerissen wer haftet?
Ich erkläre mal was passiert ist.
es war die 4std der Lehrer kam nicht dachten dann geil Freistunde Vertretung gab es nicht (sind in der 10 klasse). Auf jedenfalls bin ich rüber in die parallel Klasse gegangen und habe nachgeschaut was die so machen dann wollte ich wieder zurück in meine Klasse da war die Tür geschlossen ich klopfte und da machte mein Freund auf er hat aus Spaß die Tür auf und zu gemacht weil man außen die Tür nicht gut greifen konnte halt damit ich nicht rein komme ich habe jmd anderen gerufen ob er die Tür öffnen kann aber keiner kam also ging das Spiel immer weiter ich ziehe fest um rein zu kommen aber er hat halt den besseren halt.
so jetzt das Geschehnis er hat die Tür losgelassen und ich habe es nicht bemerkt dann habe ich ganz feste gezogen und die Tür ist unten am Gummi geknallt (weiß nicht wie das heißt halt das Teil das die Tür stoppt) die Tür ist mit voller Wucht dagegen geknallt und ist samt mit Rahmen und bissle wand rausgerissen (gucke ob ich Video rein tuen kann)
so wer haftet jetzt dafür denn es gibt schon Schüler die Fenster zerstört haben und Toiletten demolierten und die mussten kein Cent zahlen oder die Versicherungs Nummer bringen aber wir schon.
Könnt ihr mir sagen ob die Schule dafür haftet da wir mit der Schule versichert sind?
ps: die meinten die Tür soll 1000-1400€ kosten
5 Antworten
Bei uns hat die Haftpflicht wegen der Heizung die Kosten übernommen, es war aber UNSERE also nein, die Schule kommt für sowas normalerweise nicht auf
Die Schulheizung
Achso
Es haftet der, der den Schaden angerichtet hat, nämlich Du.
Für so was hat man (als Eltern) eine Privathaftpflichtversicherung, wenn man sie denn hat.
Eine Haftpflichtversicherung kommt für mutwillige Zerstörungen nicht auf.
Wenn er in Erwartung von (dann fehlendem) Widerstand zu heftig die Tür aufreisst kann man vermutlich nicht von Vorsatz reden.
Türen in Schulen sind so konstruiert, dass sie nicht "einfach so", aus der Zarge gerissen werden können.
Das werdet ihr wohl zahlen müssen und ihr müsst mit mehr Kosten rechnen.
Vielleicht haben eure Eltern eine Versicherung.
Türen in Schulen sind, nicht ohne Grund, so konstruiert, dass sie nicht einfach so kaputt gehen.
Man muss also bereits erhebliche körperliche Gewalt anwenden, um sie zu zerstören. Die Kosten dafür dürft ihr euch wahrscheinlich teilen. Eine Haftpflichtversicherung kommt für mutwillige Zerstörungen nicht auf.
Die Mutwilligkeit (=Wille zum Zerstören) ist nicht erkennbar.
Du solltest dich generell einmal mit deinen Verdächtigungen / Anschuldigungen zurückhalten!
Könnt ihr mir sagen ob die Schule dafür haftet da wir mit der Schule versichert sind?
Garantiert nicht!
"Beichte" die Geschichte lieber deinen Eltern und die können sich dann mit ihrer privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.
Eine Haftpflichtversicherung kommt für mutwillige Zerstörungen nicht auf.
Die Mutwilligkeit (=Wille zum Zerstören) ist nicht erkennbar.
Ja bei privaten Schäden ist das ja die privat-Haftpflichtversicherung
aber für die Schule gibt es ja eine extra Kategorie