Kkann ich Unterschrift einklagen?

6 Antworten

Ja, du kannst sie einklagen. kostet dich halt einiges.

Oder du redest mit dem Vermieter, ob der dich kulanzhalber aus dem Vertrag entlässt. Muss er aber nicht....

Ziehe daraus die Lehre, dass man lieber selber den Mietvertrag alleine macht und den anderen "nur" als Untermieter mit aufnimmt.

Nurso86 
Fragesteller
 02.04.2019, 18:17

Also muss ich kein Jahr warten?

DerCaveman  03.04.2019, 02:02
Oder du redest mit dem Vermieter, ob der dich kulanzhalber aus dem Vertrag entlässt. Muss er aber nicht....

Kann er ohne Zustimmung des anderen Mieters gar nicht.

Das kann sehr wohl sein. Die Vertragsbedingungen waren dir doch bekannt? Du kannst bei deinem Freund seinen Teil der Miete einklagen, wenn er der gemeinsamen Kündigung nicht zustimmt.

Warum kündigst Du nicht einfach alleine. Dann muss Dein Partner die Wohnung bezahlen.

Biberchen  02.04.2019, 18:14

wenn beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben, dann können auch nur beide gemeinsam kündigen.

alarm67  02.04.2019, 18:14

Schrott Antwort!

Gemeinsame Mietverträge kann man NUR gemeinsam kündigen!

Birgitmarion  02.04.2019, 18:21
@alarm67

Ich stand auch mal vor dem Problem, aber mein damaliger Partner trank und war arbeitslos. Ich sagte der Vermieterin, dass sie von ihm bestimmt keine Miete erwarten kann, aber von mir! Sie änderte daraufhin den Mietvertrag ab auf meinen Namen allein!

Birgitmarion  03.04.2019, 16:32
@alarm67

Ja, das war wirklich Glück!

ToxicWaste  02.04.2019, 21:22

Mal irgendwas ins blaue hinein dem Fragesteller erzählen, ohne die Gesetzeslage zu kennen? Autsch!

Judith171  02.04.2019, 21:33
@ToxicWaste

Immer langsam junger Mann. Das ist zwar rundsätzlich richtig.

Aber ebenfalls gilt:

Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. 03. 2005 – VIII ZR 14/04; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.1992 – 332 O 338/92).

ToxicWaste  02.04.2019, 21:36
@Judith171

Richtig. Es müssen beide kündigen. Weigert sich einer der beiden, kann ihn der andere auf Zustimmung verklagen.

Das liest sich vollkommen anders als "kündige doch einfach, dann muss er alleine zahlen".

Judith171  02.04.2019, 22:26
@ToxicWaste

Auf jeden Fall für den Fragesteller günstiger als, "Nein, das geht nicht."

Birgitmarion  03.04.2019, 16:35
@ToxicWaste

Mal irgendwas ins blaue hinein dem Fragesteller erzählen, ohne die Gesetzeslage zu kennen? Autsch!

Sinnloser Kommentar, da ich ja schrieb, dass ich es der Vermieterin schilderte und SIE beschloss das abzuändern! Dass das die Gesetzeslage sein soll, habe ich mit keinem Wort behauptet! ODER?

ToxicWaste  03.04.2019, 22:51
@Birgitmarion

Nanu? Ich habe dir doch gar nicht geantwortet? Und ich kann nicht erkennen, worauf sich dein Kommentar bezieht.

Birgitmarion  04.04.2019, 16:23
@ToxicWaste

Dann entschuldige, es sah für mich so aus, als wäre Dein Kommentar auf mich gemünzt gewesen! Kannst Du mir noch einmal verzeihen? ;-)

Wieso denkst du, du muesstest 1 Jahr warten? Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag mit beidseitiger Kuendigungsverzichtsvereinbarung (der Vermieter und ihr)? Dann seid ihr daran auch gebunden.

Wenn dein Mitmieter seine Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verweigert, bleibt dir gar nichts anderes uebrig, als diese einzuklagen. Dafuer brauchst du keine Frist abzuwarten. Ohne Kuendigungverzichtsvereinbarung kann dann mit dem entsprechenden Gerichtsbeschluss mit ganz normaler Dreimonatsfrist gekuendigt werden, mit Kuendigungsverzichtsvereinbarung erst zum Ablauf dieser Vereinbarung.

Lautet der Mietvertrag auf eure BEIDEN Namen? Wenn ja, und er ist ausgezogen, kannst Du den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass nur noch Du da wohnst. Oder versuche in dem Fall, dass der Vermieter Dich aus dem Vertrag nimmt. Du solltest offen mit ihm reden.

Nurso86 
Fragesteller
 02.04.2019, 18:17

Also muss ich kein Jahr warten?

Birgitmarion  02.04.2019, 18:19
@Nurso86

Das kann ich Dir so nicht beantworten.. Du musst mit dem Vermieter reden! Wenn er kulant ist, kannst Du raus.

DerCaveman  03.04.2019, 02:00

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag kann der Vermieter sie nicht ohne Zustimmung des anderen Mieters aus dem Mietvertrag entlassen. Eine Kuendigung nur eines der beiden Mieter waere zudem unwirksam.