Kirchensteuer einspruch einlegen
Kann man nach 4 Jahren einspruch einlegen wenn man auf einmal die ganze Kirchensteuer nachbezahlen soll?!? vorallem wenn man eh nie in die Kirche geht und einem nie wer gesagt hat, dass man da so viel zahlen muss. Geht um Grenzgänger, nachversteuern... also eh schon mal chaos bei der normalen EKsteuer
6 Antworten
Wenn Du auf "ein Mal" Kirchensteuer zahlen sollst, dann hast Du irgendeinen Bescheid bekommen. Gegen den kannst Du natürlich Einspruch einlegen. Er wird aber nix bringen.
Wenn der Bescheid über Kirchensteuer 2010 ist, dann wird geprüft ob Du 2010 als Kirchenmitglied eingetragen warst, wenn Du das warst, fällt Kirchensteuer an.
Es geht streng nach dem Motto mitgehangen mitgefangen. Als Antragsfall kann man seine Steuererklärung ja sammeln und alle vier Jahre vier Erklärungen abgeben. Dann tritt man bei der Abgabe aus, und nachdem die Bescheide ergangen sind, tritt man wieder ein. So hat man Anspruch auf die Kirchenleistungen, aber muss keine Kirchensteuer zahlen. Das wäre kein sinnvolles System.
Da hilft für die zukunft nur, dass du aus der kirche austrittst.
Wenn du keine kirchensteuer bezahlt hast, aber sie hättest zahlen müssen, dann musst du sie eben jetzt bezahlen. Kommst nicht drum herum.
Muss man eigentlich als evangelischer auch so viel zahlen wie als katholischer oder gibt es da unterschiede???
Nö, die haben sich in jedem Bundesland abgestimmt. Entweder verlangen beide 8% oder beide 9%.
Die Zahlung der Kirchensteuer ist in Deutschland freiwillig, denn niemand ist gezwungen in der Organisation Mitglied zu sein, die die Kirchensteuer beansprucht.
Du kannst die Religionsgemeinschaft jederzeit verlassen und brauchst ab dann, keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Wie man austritt, steht hier: http://www.kirchenaustritt.de/
man muss ja sogar für den austritt geld zahlen. sind die bescheuert?
JA, natürlich! Du musst dich beim Finanzamt abmelden!
Kommt auf die Stadt an... In Berlin z.B. nicht. Da müssen eben Beamte ihren Hintern bewegen...
nein beim standesamt...
Wenn du nie in die Kirche eingetreten bist, dann musst du natürlich auch keine Kirchensteuer (auch nicht für die Vergangenheit) zahlen. Allerdings ist es nicht selten, dass die Eltern die Mitgliedschaft ihrer noch nicht religionsmündigen Kinder veranlassen. Ab dem 14. Geburtstag kann jeder selber entscheiden ob und in welcher Religionsgemeinschaft er Mitglied sein möchte.
Du solltest also prüfen, ob du wirklich Mitglied der Religionsgemeinschaft bist, für die nun Kirchensteuer verlangt wird.
Aber wenn du sie zahlen müsstest aber es nicht getan hast, dann ist das Steuerhinterziehung.
wenn man nicht gewusst hat, das man sie noch extra zahlen muss. da muss man doch einspruch einlegen.
Wieso sollte man das nicht wissen?! Wer nicht austritt und es dem Finanzamt nicht mitteilt muss zahlen! Das ist kein Geheimnis!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ob man eine Steuer zahlt oder nicht, hat mit Steuerhinterziehung nix zu tun.
Ja aber das von vorher muss ich alles zahlen, auch wenn ich gar nicht will und eigentlich auch nie in die kriche gegangen bin?