Kirchenaustritt Register Meldung?

1 Antwort

In der Tat bekommt den Austritt zunächst nur die Kirchengemeinde am Wohnort mit, und natürlich der Arbeitgeber und die Mitarbeiter im Finanzamt.

Auf Zukunft hin gesprochen erfahren aber auch alle davon, die es wissen müssen, z.b. wenn du eine Hochzeit planst usw. Andere könnten es theoretisch erfahren, aber vermutlich wird es sie gar nicht interessieren.

Aber das kann dir ja eigentlich auch egal sein. Du kannst der Kirche einfach fern bleiben, dann ist das deine Privatsache. Ein Kirchenaustritt hingegen ist eine öffentliche Erklärung, dass du mit dem Laden nichts zu tun haben willst. Und wer etwas öffentlich erklärt, der hat es allen mitgeteilt und muss sich nicht verstecken. Er muss sich aber auch nicht wundern, wenn dann alle davon wissen.

summergirlyy 
Fragesteller
 17.05.2018, 09:18

Es geht darum das ich in zwei Tagen Taufpatin werden soll. Einen Patenschein musste ich nie abgeben und es wurde auch nie danach gefragt. Sollte der zuständige Pfarrer das irgendwo einsehen, mein Gott dann werd ich eben Taufzeuge. Ich hatte mich das eben nur gefragt ob es dann "Probleme" geben könnte.

omikron  17.05.2018, 10:56
@summergirlyy

Vielleicht könntest du das ihm ja aus reiner Fairness von dir aus sagen?!

summergirlyy 
Fragesteller
 17.05.2018, 11:17
@omikron

Und dann kann das Kind evtl. nicht getauft werden weil keiner beider Taufpaten in der Kirche ist? Wenn keiner fragt werde ich auch nichts sagen.

PaulPeter44  19.05.2018, 21:50
@summergirlyy

Ich weiss nicht genau, ob du ev. oder kathl. warst. In der kath. Kirche ist dein Patenamt nicht gültig, wenn du aus der Kirche austrittst. Selbst wenn du Kirchenmitglied warst, und dann aus der Kirche austritt, verlierst du dein Patenamt.

Wenn du aus der Kirche austrittst, erfährt nicht nur dein Wohnsitzpfarramt, auch dein Taufpfarramt erfährt davon. In deiner Taufurkunde steht alles vermekt, was du in der katholische Kirche machst, Taufe, Firmung, Heirat, Austritt.

Ja, es kann passieren, wenn bei der Taufe herauskommt, das beide Taufpaten nicht berechtigt sind Paten zu sein, dass das Kind nicht getauft wird, oder das eine fremde Person, von der man weiss, das sie katholisch ist Taupate wird.