Kindesunterhalt Vater verlangt belege?
Kindsvater zahlt Unterhalt in Höhe von 133 Euro. Nun wurde er aufgefordert Unterhalt in Höhe von 240 Euro zu zahlen da sein Arbeitsverhältnis sich Verbessert hat. Nach langer Diskussion ist er bereit dies zu bezahlen allerdings fordert er von mir das ich ihn am Ende des Monats wieder sämtliche Kassenbons und Belege gebe was ich für die kleine Maus gekauft habe. wofür ich denn Sooo viel Geld für sie benötige... Er fordert das ich sie nur mit neuen Klamotten zu ihn schicke sonst nimmt er sie nicht und zahlt auch nicht. Er möchte wissen und Beweise haben was ich mit ihr unternommen habe. Alles schon lächerlich genug verlangt er von mir auch das ich ihn ( aufenthaltsgeld )gebe wenn sie alle 2 Wochen für den einen Tag bei ihn verbringt ich soll für alle aufkommen duschen Essen und Freizeitgestaltung. Bin ich nun bescheuert oder hat der ein an der Waffel? Hat er ein recht dazu?? Darf er mir das Geld streichen wenn ich dies nicht tue?? Bitte helft mir sonst werde ich noch kirre
5 Antworten
Er soll für November Dezember sogar noch nachzahlen Allerdings verzichte ich darauf ich wollte einfach meine ruhe nun kommt er mir so das ich schon echt nichts anderes mehr im Kopf habe und Jugendamt nu zu ist und ich dort nicht nachfragen kann... Er macht mich kirre und ich doofe komm denn noch entgegen
Das werde ich tun! Danke
Der Unterhält steht deiner Tochter zu du musst keine Belege vorlegen auch keine Klamotten kaufen wenn sie zum Vater geht und schon gar nicht Duschen ,Essen und seine Unternehmungen zählen, was ist das für ein Vater?
Ja so einer ist das... Und sowas ist immer! Immer kommt was neues
Wenn du dir unsicher bist und zu sehr auf alles eingehst was der Typ fordert, wende dich ans Jugendamt und lass die das klären
du musst ihm keine belege geben, will er nicht zahlen, lass es pfänden
Um es in Deinen Worten zu sagen: er hat einen an der Waffel! 1. Du bist nicht verpflichtet, über die Ausgaben für das Kind Rechenschaft zu geben oder gar Belege vorzulegen. Die Pflicht, mindestens 240,- Euro zu zahlen, ergibt sich aus dem Gesetz bzw. der Düsseldorfer Tabelle. Darum kommt er nicht herum. 2. Du bist nicht verpflichtet,m ihm zu berichten, was Du mit dem Kind unternommen hast. 3. Er kann die Unterhaltszahlung natürlich auch nicht davon abhängig machen, dass Du die Umgangszeiten so gestaltest, wie er will. Er müsste selbst dann den vollen Unterhalt zahlen, wenn es gar keinen Umgang gäbe. 4. Er kann schließlich keinen Kostenersatz für die Tage verlangen, an denen das Kind bei ihm ist. Dass er an diesen Tagen die Verpflegungskosten etc. für das Kind übernehmen muss, ist bei der Berechnung der 240,- Euro bereits berücksichtigt worden. Ich würde mich an Deiner Stelle auf keine Diskussionen einlassen. Wenn er das Geld nicht zahlt, verklag ihn sofort. Du wirst mit fast 100% Wahrscheinlichkeit ein Urteil über die 240,- Euro bekommen, mit dem Du in Zukunft gegen ihn vollstrecken kannst, wenn er weiter Zicken macht.
Nein, kann er nicht u. du mußt das nicht mac hen!
er soll sich dort beschweren, wo er dazu aufgefordert wurde!
du kannst denen eine E-Mail schicken u. am Montag anrufen!