Kindesunterhalt Vater verlangt belege?

5 Antworten

Er soll für November Dezember sogar noch nachzahlen Allerdings verzichte ich darauf ich wollte einfach meine ruhe nun kommt er mir so das ich schon  echt nichts anderes mehr im Kopf habe und Jugendamt nu zu ist und ich dort nicht nachfragen kann... Er macht mich kirre und ich doofe komm denn  noch entgegen

Wonnepoppen  08.01.2016, 18:23

du kannst denen eine E-Mail schicken u. am Montag anrufen!

Nadinehaa 
Fragesteller
 08.01.2016, 18:26
@Wonnepoppen

Das werde ich tun!  Danke

Der Unterhält steht deiner Tochter zu du musst keine Belege vorlegen auch keine Klamotten kaufen wenn sie zum Vater geht und schon gar nicht Duschen ,Essen und seine Unternehmungen zählen, was ist das für ein Vater?

Nadinehaa 
Fragesteller
 08.01.2016, 18:40

Ja so einer ist das...  Und sowas ist immer!  Immer kommt was neues 

JebJeb61  08.01.2016, 18:45

Wenn du dir unsicher bist und zu sehr auf alles eingehst was der Typ fordert, wende dich ans Jugendamt und lass die das klären

du musst ihm keine belege geben, will er nicht zahlen, lass es pfänden

Um es in Deinen Worten zu sagen: er hat einen an der Waffel! 1. Du bist nicht verpflichtet, über die Ausgaben für das Kind Rechenschaft zu geben oder gar Belege vorzulegen. Die Pflicht, mindestens 240,- Euro zu zahlen, ergibt sich aus dem Gesetz bzw. der Düsseldorfer Tabelle. Darum kommt er nicht herum. 2. Du bist nicht verpflichtet,m ihm zu berichten, was Du mit dem Kind unternommen hast. 3. Er kann die Unterhaltszahlung natürlich auch nicht davon abhängig machen, dass Du die Umgangszeiten so gestaltest, wie er will. Er müsste selbst dann den vollen Unterhalt zahlen, wenn es gar keinen Umgang gäbe. 4. Er kann schließlich keinen Kostenersatz für die Tage verlangen, an denen das Kind bei ihm ist. Dass er an diesen Tagen die Verpflegungskosten etc. für das Kind übernehmen muss, ist bei der Berechnung der 240,- Euro bereits berücksichtigt worden. Ich würde mich an Deiner Stelle auf keine Diskussionen einlassen. Wenn er das Geld nicht zahlt, verklag ihn sofort. Du wirst mit fast 100% Wahrscheinlichkeit ein Urteil über die 240,- Euro bekommen, mit dem Du in Zukunft gegen ihn vollstrecken kannst, wenn er weiter Zicken macht.

Nein, kann er nicht u. du mußt das nicht mac hen!

er soll sich dort beschweren, wo er dazu aufgefordert wurde!