Wie wird der Kindesunterhalt berechnet, wenn beide berufstätig sind?
Ich würde gerne wissen, wie man den KIndesunterhalt berechnet, wenn beide berufstätig sind. Konkret möchte ich wissen, ob tatsächlich einfach nur die Düsseldorfer Tabelle hier Anwendung findet - also auch wenn die Ehefrau, bei der mein 13-jähriger Sohn lebt, selber ein (wenn auch geringes) Einkommen hat. Müsste ihr Teil dann nicht irgendwie angerechnet werden?
Danke!
5 Antworten
Wenn dein Kind bei deiner Ex-Frau lebt, dann bist Du dem Kind zum Barunterhalt und deine Ex-Frau zum Betreuungsunterhalt verpflichtet. D.h., dass einzig und alleine Du Unterhalt für Dein Kind zu zahlen hast. Wenn Dein Kind 18 Jahre alt ist, dann hebt sich der Betreuungsunterhalt auf und Deine Ex-Frau muss sich am Unterhalt (ihrem Gehalt entsprechend) beteiligen.
Viel Glück
Du bist für den Barunterhalt verpflichtet, deine Frau für den Naturalunterhalt (sprich Lebensmittel, etc.) Ab dem 18. Lebensjahr deines Sohnes, seid ihr beide dann für den Unterhalt zuständig und zwar nach Gehaltsabrechnung.
Der Unterhalt für das Kind hat damit nichts zu tun - allerdings aber der Unterhalt für Deine Frau.
Es wird einzig und alleine dein Einkommen zugrunde gelegt und anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Ihr Einkommen spielt bei der Berechnung des Kindesunterhalts keine Rolle.
Nein, denn ihr Einkommen zählt dann nur für SIE, also so das du dann keinen Unterhalt an sie zahlen müsstest, sondern dann nur für den Sohn!!