Nicht EU-Ausländerin Unterhaltspflichtig - Außereheliches Kind?

3 Antworten

Da das Kind in Deutschland lebt, hat es Anspruch auf Unterhalt nach dem deutschen Unterhaltsrecht - ganz egal, welche Staatsbürgerschaft der barunterhaltspflichtige Elternteil hat.

An diesem Unterhaltsanspruch würde sich selbst dann nichts ändern, wenn dieser Elternteil nicht (mehr) in Deutschland leben würde - wäre dann allerdings ggf. schwieriger durchzusetzen.

Wäre die Mutter (als barunterhaltspflichtiger Elternteil) nicht ausreichend "leistungsfähig", um Unterhalt zahlen zu können, könntest du ggf. "Unterhaltsvorschuss" für das Kind beziehen....

Anrecht hast Du auf alle Fälle - nur wenn sie nix verdient, dann kann sie auch keinen Unterhalt zahlen.

Auf alle Fälle steht Dir Unterhaltsvorschuss zu, kannst du beim Jugendamt beantragen.

Also auch wenn die Mutter keine Deutsche ist?  - Sicher? 

So wirklich selbst gesucht hast Du die Info nicht?

"Wenn die Scheidung mit einer Ausländerin oder einem Ausländer nach deutschem Recht durchgeführt wird, entstehen prinzipiell dieselben Unterhaltsansprüche wie bei einer Scheidung von Ehegatten mit deutscher Staatsbürgerschaft. Dies gilt insbesondere für den Kindesunterhalt."

Quelle: http://www.scheidungsrecht.org/scheidung-mit-auslaender/

Bleibt sie denn in Deutschland oder will sie in ihre Heimat? Ggf. ist das durchsetzen im Ausland nicht ganz so einfach. Da helfen dann Verträge.

Er ist ein außereheliches Kind und ob sie auf Dauer in Deutschland bleibt das kann ich nicht sagen aber ich denke erstmal wird sie bleiben

@Userlogin

Außereheliche Kinder sind ehelichen Kindern seit zig Jahren gleichgestellt.