Kindesunterhalt als Sachleistung?

4 Antworten

"Nun muss ich für diesen Monat in dem ich diese Sachleistung bekommen habe, nachzahlen, da sie der Meinung sind, eine Sachleistung ist gleichzusetzen mit einer Geldleistung."

Hier würde ich ansetzen. Denn das halte ich mal für ziemlichen Blödsinn.

Und natürlich hast Du Qnspruch auf Geld vom Vater.

Nö kannst du nicht.

Sie können halt drauf pochen, dass Du Leistungen eben angeben musst und das eben nicht getan hast. War das paket eine einmalige Sache oder eine regelmäßige. Dann kannst Du vielleicht drauf pochen, dass Du es als einmaliges Geschenk für das Kind, wie z.b. zum Geburtstag gesehen hast. Was Du jetzt noch tun kannst, Du kannst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und angeben, dass Du bei der Angabe über die Leistungen eben an Geldleistungen gedacht hast und Dir nicht bewusst war, das Paket angeben zu müssen, sonst hättest Du es getan. Du hast daher nicht absichtlich falsche Angaben gemacht, sondern aus Unwissenheit und Du bist darüber auch nicht belehrt worden (bzw. wenn das mündlich gefragt wird, wird auch oft nach Geld gefragt). Der Widerspruch kostet nichts und was Dir schlimmstenfalls passieren kann, das ist, dass er abgelehnt wird. Vielleicht aber eben nicht.

Ob die Sachleistung wirklich Deine Leistungen gekürzt hätte und um wieviel (wohl nicht voll, d du ja evtl. billiger gekauft hättest oder nur das notwendigste), das weiss man nicht, aber die Rückzahlung ist wegen der falschen Angaben. Windeln und Nahrung mindern aber wirklich das notwenige Aufkommen für das Kind und das, was Du dabei sparst, kannst Du für die Krabbelgruppe verwenden. Also sehe es so, dass sie schon irgendwie im Recht sind, aber dass es Abwägungssache ist, ob eine Rückzahlung notwendig ist. Und gebe Dich nicht hochnäsig und verärgert, sondern reumütig und entschuldige Dich für Deinen Gedankensfehler, der aber höchstens fahrlässig war. Ich glaube damit hast Du die besseren Chancen, bei einem anderen Angestellten als dem, der die Entscheidung getroffen hat, auf Nachsicht zu stossen. Allerhöchstens können sie aber Ratenzahlungen von Dir verlangen.

Guten Morgen,

lass dir das schriftlich vom Jugendamt geben und dann gehe in den Widerspruch. Sollte helfen. Viel Glück.