Kindesunterhalt bei getrennten Wohnungen?

5 Antworten

NORMALERWEISE können die beiden Eltern sich auch so einigen, also dass der Vater Bargeld gibt, gewisse Anschaffungen tätigt, Urlaube..... finanziert.

Problematisch wird es aber, wenn die Mutter (in diesem Fall, es kann aber auch andersrum sein), Lohnersatzleistungen (Hartz 4) bekommt. Dann zählt ausschließlich der Unterhalt, welcher als Beweis überwiesen werden sollte.

Eigentlich darf auf Unterhalt nicht verzichtet werden.

Solange das Paar keine Leistungen vom Staat bezieht, geht das. Da schnüffelt niemand hinterher.

Ist aber für den Elternteil, der das Kind in der Hauptsache versorgt, nur dann von Vorteil, wenn der andere Elternteil mehr Geld reinbuttert als gesetzlich vorgesehen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter

Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten

Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte,

für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.

Nur wo ein Kläger ist auch ein Richter, Unterhalt kann durch die Mutter des Kindes eingeklagt werden, allerdings sollte es später dann doch zu Streitigkeiten kommen, kann niemals nachgewiesen werden, was der Kindesvater beigesteuert hat. Ich weiss nicht was ich davon halten soll ...

LG

wo kein kläger da kein richter. wenn die frau nicht auf den unterhalt besteht eventuell klagt, interessiert das auch niemanden! das ist dann euere sache. wenn es für beide ok ist passt das.

Gedankenübertragung :-)

Ich kann aus persönlicher Erfahrung sprechen (Uwe nach Trennung)
Aber
Der Unterhalt wird in erster Linie zwischen den Eltern allein geklärt
Nur wenn es keine Einigung gibt und einer unzufrieden ist gibt es eine Entscheidung von außen
Wo kein Kläger da kein Richter