Kindesunterhalt (Sohn 17 Jahre und fängt eine Ausbildung an)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dein Sohn noch bei dir wohnt,was ich annehme,sinkt sein Bedarf von 670 € Netto + ca. 100 € für arbeitsbedingte Mehrausgaben !!! Das würde ihm zustehen,wenn er Ausbildungsbedingt nicht mehr bei dir wohnen könnte.Dann müsste er auch BAB - Berufsausbildungsbeihilfe beantragen,wohnt er noch bei dir,steht sie ihm nicht zu.Für ihn würde dann nach wie vor,die Düsseldorfer Tabelle gelten.Das Kindergeld ist zur Hälfte vom Unterhaltsanspruch abziehbar und das Nettoeinkommen wird voll angerechnet.Hat er also bis jetzt einen Anspruch von 590 € und würde er von seinen 670 € Brutto,570 € Netto bekommen + 92 € Kindergeld = 662 € Einkommen,liegt er über seinem Unterhaltsanspruch und somit steht ihm kein Unterhalt vom Vater mehr zu,tut mir leid .

der vater muß weiterzahlen , allerdings wird es weniger sein...........

da dein sohn noch minderjährig ist wird ca. die hälfte seiner ausbildungsvergütung (die genauen zahlen hab ich jetzt nicht im kopf) auf den zu zahlenden unterhalt angerechnet.............ab volljährigkeit dann sogar die komplette vergütung

es wird also auf alle fälle weniger werden für den vater , ist doch auch nur gerecht wenn der sohn eigenes geld verdient , oder ?

da dein sohn noch minderjährig ist solltest du dich mit dem jugendamt in verbindung setzen , die können dir genau ausrechnen wieviel der vater noch zahlen muß.............

Der Kindsvater ist unterhaltspflichtig bis der Junge die Ausbildung abgeschlossen hat! Da geht kein Weg dran vorbei! Das muss er zahlen - auch wenn der Junge schon 18 wäre! Falls der Kindsvater das nicht glaubt, geh einfach mal zu Jugendamt und bitte die dem Vater das schriftlich mitzuteilen. Die machen das!

muni140269 
Fragesteller
 05.07.2013, 09:47

Danke das werde ich glaub ich auch machen.

isomatte  05.07.2013, 09:51

Die Ausbildungsvergütung des Sohnes + das halbe Kindergeld,decken seinen Unterhaltsanspruch gegenüber seines Vaters,somit ist der Vater nicht mehr Unterhaltspflichtig !!!

Er muss weiter zahlen. So lange das Kind in der ERSTAUSBILDUNG ist, besteht weiterhin der Unterhaltsanspruch. Dein Sohn bekommt kein GEHALT, sondern eine AUSBILDUNGSVERGÜTUNG. Das ist ein riesiger Unterschied.

Allerdings ist die Unterhaltszahlung NICHT für Dich und Deinen Schuldenausgleich gedacht, sondern wie der name es schon sagt für Dein Kind (Kindsunterhalt eben).

Ich finde es verwerflich, dass Du von dem Kindsunterhalt Deinen Lebensstandard zu finanzieren scheinst......

Aber einstellen darf er die Zahlungen NICHT.

muni140269 
Fragesteller
 05.07.2013, 10:15

Ja entschuldige das ich die Ausdrücke nicht so kenne. Ich finanziere bestimmt nicht meine Lebensstandard. Mein Sohn bekommt alles von mir, er ist mein Leben. Mit 17 Jahren hat er eine gewisse Lebensstandard und kinder kosten Geld. Das war nicht nett von Dir so was zu schreiben. Er wurde vor ein paar monaten angefahren hat die beiden Beine gebrochen. Er hat so damit zu kämpfen. Er muss sogar am Montag nochmal Operiert werden. Können Sie sich vorstellen das ich für Ihn noch mehr mache als sonst. Er hat soviel verloren, sein Lebensmut und allgemeine Einschränkungen. Es sind sehr schwere Brüche an beiden Beinen. Es war nicht angebracht dieser Satz. Sowas tut weh.

sabo2706  05.07.2013, 11:22
@muni140269

Entschuldige, aber ich kenne die eine, oder andere die die Kinder kurz hält um sich selbst gewisse Wünsche zu erfüllen. Deine Frage las sich für mich so, dass Du eh mit den paar Euro die Dir bleiben nicht klar kommst.

Wenn Du deinem Jungen das geld zukommen lässt - zumindest zum grossen teil, dann ist das okay. Ich wollte Dich nicht beleidigen.

Okay?

Am besten gehst du zum Anwalt. Den bekommst du bezahlt weil du nicht viel besitzt. Sonst macht dein Ex mit dir was er will.

muni140269 
Fragesteller
 05.07.2013, 09:46

Danke das werde ich auch machen weil er total gerissen ist. Danke nochmals

apfelkiste  05.07.2013, 09:48
@muni140269

Manche Väter drücken sich davor, deswegen hilft nur ein Anwalt der dem Beine macht.