Kinderversorgungs- und Aussteuerversicherung

8 Antworten

In der Regel ist die so genannte versicherte Person auch bezugsberechtigt bei Versicherungen im Sinne von Sparverträgen; das Bezugsrecht wird regelmäßig für den Todesfall dieser versicherten Person einer anderen, frei wählbaren Person übertragen - und zwar als Willenserklärung genenüber dem Versicherer, die jederzeit änderbar ist während der Laufzeit. Eine mit "Ausbildungsversicherung" einfach nur bezeichnete, vom Versicherer übrigens beim Verkauf zur Sinnbenennung nur so genannte, ist auch nur eine einfache Lebensversicgerung der Konstruktion nach. Sie hat eine Verzinsung (zu früheren Zeiten immerhin noch über 4 Prozent) und eine steuerfreie Auszahlung bei Leufzeit von über 12 Jahren. Das ist alles. Ein Rechtsanspruch darauf, daß man irgendwann einmal als bezugsberechtigte Person benannt war (wenn auch Sohn oder Tochter) besteht jedenfalls nicht.

ich habe sowas damals auch von meinen Eltern bekommen und es wurde an meine Eltern ausgezahlt!!!!! richtet sich danach, was dann Vater in der Police hat eintragen lassen, sprich wer derjenige ist, dem das Geld ausgezahlt bzw.überwiesen wird

Moin, in der Regel sind Aussteuerversicherungen auf den Heiratsfall so geregelt, das der Versicherungsnehmer, solange der Leistungsfall (Heirat)nicht eingetreten ist,auch das Geld bei Ablauf bekommt.Im Leistungsfall, was hier mit einer Heiratsurkunde belegt werden müßte, würde das Geld an dich ausgezahlt werden. Dies ist bei Antragsaufnahme schon bestimmt worden. Viel Glück

Die Versicherungssumme wird an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Das ist sehr wahrscheinlich Dein Vater. Unter diesen Voraussetzungen wirst Du Pech haben und vom Geld nichts sehen. Es sei denn, dass im Versicherungsschein etwas anderes angegeben ist.

Fakt ist : Ausgezahlt wird an den Inhaber des Versicherungsscheins respektive an den Versicherungsnehmer ! Natürlich könntest Du auch dein Recht geltend machen ,weil der Vertrag auf deine Person /Leben abgeschlossen wurde, aber will man sich das antun ?.. rein rechtlich gesehen..HG DerMakler