Kindermodel und Kinder unterhalt?

8 Antworten

Ohne auf die subjektive Wahrnehmungen bzgl. Kindermodels einzugehen oder dieser Teilfrage nachzugehen, kurze Beantwortung deiner Frage zum Komplex Unterhalt:

Grundsätzlich besteht weiterhin Unterhaltspflicht nach § 1601 BGB. In Abhängigkeit des zuständigen OLG sind dessen Leitlinien heranzuziehen. Mal am Beispiel vom OLG Rostock erklärt: Einkommen des Kindes werden abzüglich des ausbildungsbedingten Aufwandes zur Hälfte mindernd an deine Unterhaltspflicht angerechnet (Punkt 12.2), da es minderjährig ist und die den Barunterhalt zu leisten hast. Ausbildungsaufwand ist in dieser Lesart auch eng zu fassen, sprich aus muss sich um eine Ausbildung handeln, was bei dieser "Arbeit" nicht vorliegt. Also alle Einnahmen sind hälftig an deine Unterhaltspflicht anzurechnen.

Bezüglich "Extrakosten" ist es immer strittig, was diese sind. Ggf. fallen auch Ausflüge und Klassenfahrten dazu, soweit sie nicht von Dritten getragen werden (bspw. Leistungen nach Bildung und Teilhabe, auch wenn dies grundsätzlich gegen den Subsidiaritätsgrundsatz verstieße). Einigkeit besteht darin, dass Betreuungskosten des Kindes Mehrbedarfe sind. 

fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 14:50

Hallo super Antwort danke

torboso  04.11.2017, 14:53
@fischermann87

Gerne, bitte nur beachten, dass jedes Oberlandesgericht eigene unterhaltsrechtliche Leitlinien hat. Diese sind zwar grundsätzlich gleich, aber der Teufel liegt im Detail. Meine Antwort gibt aber zumindest einen kleinen Einblick, für verbindliche Aussagen ist natürlich ein Anwalt zu konsultieren.

fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 16:20

OK danke

Menuett  04.11.2017, 16:21

Ausbildungsgehalt wird angerechnet.

Ein Nebenjob ist überobligatorisch und wird nicht angerechnet. Von keinem OLG.

Zunächsteinmal ist der Unterhalt natürlich zur Deckung der allgemeinen Lebenskosten des Unterhaltsberechtigten ( Kleidung, Essen, Miete, Strom, ...) gedacht.

und ich immer wieder Geld reinstecken muss für Kleidung schule Ausflüge usw.

Das müssen sie nicht, dies ist vom Unterhalt zu begleichen.

wen meine 11 jährige Tochter selber Geld verdient wie sieht es Dan aus mit den Unterhalt kann ich Dan was abziehen?

Grob gesagt sind n der Regel pro Monat 90€ Mehraufwand abzuziehen, und dann ist 1/4 des Rests auf den Barbedarf anzurechen.  Das 1/4 ergibt sich, da es als überobligatorisch nur zur Hälfte angerechnet wird und dann jeweils hälftig auf bar und Betreuungsbedarf verteilt wird. Bei kleineren Summen kann die Anrechnung auch unterbleiben.





fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 14:22

Hi danke für die sehr gute Antwort. und ja ich muss keine Extras zahlen ist aber schwer meine Tochter in Stich zulassen wen es die ander nicht auf die reihe bekommt...

Die Zahlungen von Extras solltest du einstellen. Deine Ex bereichert sich doch nur daran. Deiner Tochter kommt es nicht zugute. Für Aufenthalte in Schullandheimen etc. muss sie Rücklagen aus dem Unterhalt bilden- daneben kann sie sich an die Schule wenden wegen eines Zuschusses und auch an das Jobcenter.

Wenn deine Tochter modellt, was glaubst du, was passiert? Deine Ex greift das Geld ab. Außerdem wird es auf die ALG II Leistungen angerechnet, da deine Tochter zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Bis auf 100,-- Euro- und wer glaubst du verbrät das Geld für sich?

Lass es nicht zu, du tust auch deiner Tochter keinen Gefallen.

Und wenn sie 14 ist, kann sie mitreden, wo sie leben möchte- vlt. hast du dann eine Chance, dass sie zu dir möchte. Alles Gute- schade, dass so viele Frauen die Kinder als "Waffe" einsetzen, um dem Ex eins auszuwischen- dabei wollen viele wirklich nur Vater sein- mit allen Konsequenzen.

fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 13:46

Hallo Danke schon mal anscheinend hast du meine Kommentare bei "BabyBlue2o17" gelesen. ich stimme dir voll und ganz zu aber es ist für mich auch schwer einfach nein zusagen wenn sie mal wieder keine anständigen Sachen zum anziehen hat. eine Zeitlang hatte sie 3 Unterhosen 4 paar Socken und so geht es in ihrem Schrank weiter. meine ex kauft ihr Sachen von kik die auf jugendlich und sexy gedrimmt sind das tut mir echt weh und habe die sorge das meine Tochter zur schl*mpe erzogen wird die nie ein Fuß ins Berufsleben findet.... es tut weh ich möchte echt gerne ein guter Vater sein es wird aber von allen sehr schwer gemacht. ich glaub du hast recht und ich verbiete es weiterhin. Danke

Menuett  04.11.2017, 16:22
@fischermann87

Mit ALG 2 kann sie sich überhaupt keine andere Kleidung fürs Kind leisten.

sassenach4u  04.11.2017, 16:33
@Menuett

Das stimmt nicht Menuett: Second Hand Läden haben auch gute Ware, da habe ich auch gekauft- obwohl ich nicht ALG II bezogen habe. Kinder wachsen so schnell, da habe ich es nicht eingesehen, jedes Jahr z.B. einen neuen Schneeanzug zu kaufen. Und es gibt auch Sozialkaufhäuser in größeren Städten, da bekommt man auch Markenware für Kinder. Unterhosen neu und anderes second hand, man muss Kindern nicht ansehen, das die Eltern ALG II beziehen.

fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 13:54

ach ja noch zum jobcenter meine ex hat mit ihren neuen Lebensgefährten 1 Jahr lang zusammen gewohnt und 2 Kinder bekommen er hat voll verdient und hat es nicht angegeben als ich mich beschwert habe beim jobcenter haben die meine ex eingeladen die hat alles bestritten und gut war es Dan auch schon wieder... Also frechheit siegt und jeder der arbeitet ist bescheuert oder....

Hallo,

das würde nichts an dem Unterhalt ändern, den du zu zahlen hast.

Diese Extras von denen du schreibst, mußt du nicht zahlen, deine Ex muss mit dem Unterhalt auskommen.

fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 11:33

Danke, ja ich weiß das ich die Extras nicht zahlen muss soll ich aber meine Tochter in Stich lassen und mit kaputten Sachen zur schule gehn lassen oder ihr sagen nein Schullandheim zahle ich nicht? darunter müsste nur sie leiden

BabyBlue2o17  04.11.2017, 11:34
@fischermann87

kaputte Sachen zur Schule gehen? Hat dir das deine Ex erzählt? Deine Ex scheint das auf dem Rücken der Tochter auszutragen das ist echt übel :(

Menuett  04.11.2017, 16:19
@fischermann87

Wenn Deine Ex ALG2 erhält, dann bekommt sie das Schullandheim für die Tochter bezahlt.

fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 11:54

ja das finde ich auch und ich habe es auch gesehen... meine Tochter hat auch gesagt das sie nur Nudeln zum Essen bekommt und das sich mam nicht richtig kümmert da waren sehr viele Anschuldigungen im Raum nicht nur von meiner Tochter sonder Beobachtung von anderen Elter einige Freunde dürfen meine Tochter nicht mehr besuchen. das ganze ging auch schon vor Gericht da ich das aufentalsbesimmungsrecht eingeklagt habe. unter Strich ist Dan rausgekommen meine ex hat sich 1 Monat angestrengt meine Tochter wurde von ihr und ihrem Rechtsanwalt bearbeitet das sie vor dem Jugendamt gesagt hat das sie alles erfunden hat (Anschuldigungen und das sie zu mir will) das Jugendamt sagte vor Gericht aus das nur das Problem der Kommunikation ist zwischen den Eltern. das Gericht verordnete erzihungshilfe mit gemeinsame Termine das was vor 2 Jahren und hatten auch erst 2 Termine da meine ex auf fandenschienige Gründe immer absagt. meine ex bekommt Harz 4 Sie musste nichts zahlen und ich der Depp musste 1500 Euro zahlen.... tolle Sache

BabyBlue2o17  04.11.2017, 11:57
@fischermann87

sehr übel:( Ich hoffe du darfst dein Kind regelmäßig sehen?

fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 12:09

Nein seid der Verhandlung will meine Tochter nicht mehr zu mir keine Ahnung warum und wen ich sage doch du kommst was ich schon 2 mal gemacht habe macht sie uns das Leben zur Hölle

Du musst trotzdem zahlen und darfst nichts abziehen vom Unterhalt. Bitte kauf dir ein Wörterbuch und lerne "Dann" zu schreiben.

fischermann87 
Fragesteller
 04.11.2017, 12:06

was für ein Idiot bist du den macht dich das an andere blöd anzureden? Ich bin nicht der große Schreiber und wen ich mit meinem Handy schreibe schleichen sich einige Fehler ein aber man versteht was ich meine und das was du machst ist das letzte da das ganze Thema sowieso der emotional für mich ist.

ichweisnix  04.11.2017, 14:32

Das ist so pauschal nicht richtig. Es hängt davon ab um welches Summe es geht. Sicher, das ein 11 jähriges Kind so viel verdient, das es unterhaltsrechtlich relevant wird, ist eher die Ausnahme.