Wieviel Unterhalt bekommt meine 17-jährige Tochter insgesamt, wenn sie in eine eigene Wohnung zieht?

6 Antworten

Ein Kind mit eigenem Hausstand hat nach der Düsseldorfer Tabelle einen Bedarf von 735,- Euro monatlich. Da das volle Kindergeld an sie weiterzuleiten ist, beträgt der Rest-Unterhalt dann noch 545,- Euro.

Diese 545,- Euro müssen sich in diesem Fall beide Eltern teilen, aber nicht zu je 50%, sondern im Verhältnis ihrer jeweiligen Einkommen. Derjenige Elternteil der mehr verdient als der andere Elternteil, muss also mehr als 50% des Restunterhalts der Tochter tragen. Es kann also gut sein, dass Du eigentlich zu viel zahlst, wenn Du weiterhin 420,- Euro zahlst (und der Vater entsprechend dann ja nur 125,- Euro).   

Du bist natürlich durchaus berechtigt Deinem Kind mehr zu zahlen als den Mindestunterhalt. Daran hindert Dich kein Gesetz. 

Wen sie in eine eigene Wohnung zieht .. Müssen die Eltern ihr nichts zahlen auser Kindergeld ..

zeytiin  03.02.2016, 13:21

Also kann sie sich schon mit 800€ glücklich stellen

martinzuhause  03.02.2016, 13:22

dann bekommt das kind natürlich trotzdem weiter unterhalt. dann allerdings von beiden elternteilen

KleinToastchen  03.02.2016, 13:23
@martinzuhause

Wenn die Tochter als Minderjährige auszieht ohne zwingenden Grund (z. B. Härtefall), dann müssen die Eltern von der Wohnung bis hin zu Lebensmitteln usw. alles an Kosten übernehmen... 

zeytiin  03.02.2016, 13:22

Ja wen es nicht notwendig ist auszuziehen. Müssen die auch nichts zahlen

martinzuhause  03.02.2016, 13:30
@zeytiin

auch dann müssen die eltern zahlen weil sie mit dem auszug einverstanden sind. ohne ihr einverständnis beekommt die 17-jährige keine wohnung

zeytiin  03.02.2016, 13:31

Ach stimmt bin von 18 ausgegangen 😂 daran hab ich nicht gedacht es läuft ja sowieso alles über die Eltern

Wenn ihr eurer Tochter eine eigene Wohnung finanziert, müsst ihr untereinander selbst vereinbaren wer wie viel zahlt. Ihr habt ja bestimmt mal mit eurer Tochter zusammen ein Budget erstellt? Da sollte ja ersichtlich sein, wie viel sie effektiv zum Leben braucht. 

Solange die Tochter noch nicht volljährig ist, hat sie gar keinen Anspruch auf Unterhalt in Form von Bargeld. Der Vater könnte ihr den Unterhalt von dir aber weiterreichen....

Sollte die Tochter bereits ein eigenes Einkommen erzielen (Azubi), so würde das den Unterhaltsanspruch mindern. Vor Anrechnung ihres Einkommens auf ihren Unterhaltsanspruch könnte sie noch einen Betrag für ihre Fahrtkosten (pauschal 90 Euro) abziehen.

  • Als Minderjährige würde sich das restliche Einkommen je zur Hälfte auf den "Naturalunterhalt" des Vaters und den "Barunterhalt" von dir aufteilen - du müsstest entsprechend weniger an den Vater zahlen.
  • Sobald sie volljährig ist, fällt der "Naturalunterhalt" (die Betreuung) des Vaters weg, sie hat dann "nur" noch Anspruch auf Barunterhalt. Dieser ist dann von beiden Eltern zusammen zu leisten - aber nicht je zur Hälfte sondern anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander.

Lebt die Tochter nicht mehr im elterlichen Haushalt, so stehen ihr für ihren gesamten Lebensunterhalt (Verpflegung, Miete, Strom, Kleidung....) insgesamt 735 Euro zu ("unterhaltsrechtlicher Bedarf").

Ihr eigenes Einkommen (abzüglich Freibetrag) und das Kindergeld werden auf diesen "Bedarf" angerechnet - verdient sie also entsprechend viel, müssen die Eltern nur noch wenig oder gar keinen Unterhalt mehr zahlen.