Kindergeld weil man 18 geworden ist und die Schule abgebrochen hat?

9 Antworten

Da Du volljährig bist, zählst Du nicht mehr als Kind. In Deutschland ist es meistens so, dass ein junger Erwachsener sich noch in der Ausbildung befindet und z.B. eine Schule besucht und darum über kein oder ein geringes Einkommen verfügt. Du bist erwachsen, ohne Ausbildung und sicherlich fähig, Dich an ein Fließband zu stellen und für Deinen Unterhalt selber zu sorgen. Besorge Dir einen Job, Kellner/innen werden oft gesucht und dann hast Du vielleicht die Möglichkeit noch ein wenig mit den Gästen auf deren Kosten zu feiern. Warum sollte die Allgemeinheit dafür zuständig sein, dass Dein Papa Dich durchfüttern kann. Du solltest vielleicht mal beim Amt vorstellig werden und dort um Geld für Essen und Kleidung nachfragen, denn Dein Kinderzimmer darfst Du sicherlich noch bewohnen und somit wirst Du wohl auch keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung haben.

Eigentlich ist das relativ einfach.

Deine Eltern haben ein Recht auf Kindergeld, solange du unter 18 bist.

Sobald du die Volljährigkeit erreichst, haben sie weiterhin Anspruch darauf, solange du entweder eine Ausbildung machst, studierst oder die Schule besuchst. Das gilt auch wenn du nachweislich und zeitnah eine der genannten Möglichkeiten beginnen wirst.

Solltest du in dieser Zeit nicht bei deinen Eltern wohnen, kannst du, wenn du willst, das Kindergeld für dich selbst beanspruchen.

Sind die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, kann das Kindergeld gestrichen werden.

In deinem Fall kann dein Vater also durchaus Recht haben. 

Gruß TheErdnuss

Wenn du volljährig bist und aktuell keine Bildungseinrichtungen besuchst, dann bekommst du kein Kindergeld mehr.

Was du machen könntest, wäre dich als Arbeitssuchend zu melden. Dann gibt es einen entsprechenden Satz.

Sie ELTERN haben Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre volljährigen Kinder sich in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden.

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist Kindergeld MÖGLICH, wenn bereits feststeht, wann die nächste Ausbildung aufgenommen wird.

Also nicht etwa "ich möchte demnächst......", sondern es muss schon ein fester <Termin bestehen.

Bzw. müssen ernsthafte Bemühungen nachgewiesen werden

bis zur Volljährigkeit ist das mit dem Kindergeld einfach geregelt: Deine Eltern haben Anspruch darauf.

Ab 18 seid ihr aber in der Bringschuld & müsst nachweisen, dass einer der Tatbestände erfüllt ist, der Kindergeld auch bei volljährigen Kindern möglich macht. Das kann unter anderem z.B. ein Schulbesuch oder eine Ausbildung oder ein Studium sein.

Seit Deinem Schulabbruch liegen solche Gründe bei Dir wohl nicht mehr vor. Damit kann die Aussage Deines Vaters durchaus stimmen.