Kindergeld während der Umschulung

2 Antworten

Wenn er sich in einer richtigen Berufsausbildung befindet - und nicht nur in irgendeiner allgemeinen Qualifizierungsmaßnahme - dann hat er Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das sollte selbst dann der Fall sein, wenn ihm weiter Arbeitslosengeld gezahlt wird. Aber so what: Dann soll er sich halt Ausbildungsplatzsuchend melden und Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz schreiben. Spätestens dann lebt der Kindergeldanspruch auch wieder auf.

maomi46 
Fragesteller
 02.03.2011, 19:51

Er hat bereits am 01.03.2011 seine Umschulung begonnen - mit Vertrag. Zuvor war Er in einer Qualifizierung tägl. v 8-17 Uhr damit Er sich im Bereich was er jetzt lernt auskennt (Fachlagerist)

skyfly71  02.03.2011, 20:06
@maomi46

Naja, dann sollte er sich wenigestens JETZT Ausbildungssuchend melden, damit er wenigstens ab JETZT auch einen Anspruch hat. Was die Vergangenheit angeht, das muß man dann halt klären. Ich würde bei einer Umschulung aber einen Anspruch bejahen.

das steht nur azubis zu. wenn es eine umschulung ist und keine ausbildung wird sich die familienkasse quer stellen...

maomi46 
Fragesteller
 02.03.2011, 19:54

Kann ich nicht nachvollziehen - Er muss genauso in die Berufschule - sogar 2 Tage in der Woche. Außerdem hat er doch auch einen Lehrvertrag bekommen. Was ist da der Unterschied zwischen Umschulung und Lehre?