Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Waisenrente/Kindergeld?

3 Antworten

Also Kindergeldanspruch besteht laut "Dienstanweisung Kindergeld 2017" auch bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme:

Ein Kind wird regelmäßig auch dann für einen Beruf ausgebildet, wenn es an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt. Als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Sofortprogrammen (z. B. von Bund, Ländern und Gemeinden) zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit durchgeführt werden. Eine inhaltliche Prüfung dieser Maßnahmen erfolgt nicht.

Gruß siola55

Hier kannst Du alles sehr gut nachlesen und unter welchen Voraussetzungen es weiterhin einen KG-Anspruch gibt bzw. wann man sich bei Veränderungen bei der KG-Stelle melden muss:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Nachfolgend der Link für die Voraussetzungen zum weiteren Bezug der Waisenrente:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Das Geld bekommst Du trotzdem noch.