Kindergeld Staat Scheidung?

11 Antworten

Deine Mutter zahlt Unterhalt und darf, so ist es gesetzlich geregelt, 50% des Kindergeldes von dem Unterhaltsbetrag einbehalten. So kann ise auch im September und Oktober einmal 100,-- und einmal 50,-- Euro noch zusätzlich abziehen, da dein Vater dann die Sonderzahlung für Kinder bekommt und auch davon steht ihr die Hälfte zu.

Wenn ihr grundsätzlich zu wenig Geld habt, dann sollte dein Vater ggf. aufstockend ALG II beantragen oder Wohngeld. Und es gilt natürlich auch, vernünftig zu haushalten.

Schaut beide, wo ihr sparen könnt: Strom- und Gasanbieter prüfen, da gibt es immer Sparpotential, Handyverträge checken, andere Versicherungen etc.

verreisterNutzer  16.07.2020, 17:04

Dankeschön. Ist natürlich ziemlich schwer...Wenn mein Vater nur eine Rente von 500€hat

sassenach4u  16.07.2020, 18:46
@verreisterNutzer

Dann steht ihm Grundsicherung zu. Er soll sich ans zuständige Sozialamt wenden und diese beantragen. Dann habt ihr auf jeden Fall mehr Geld.

Meine Mutter zahlt normal Unterhalt für mich

und logischerweise steckt in diesem Unterhalt "indirekt" die Hälfte dieses Kindergeldes ..... sprich dafür, dass Deinem Vater das ganze Kindergeld ausgezahlt wird, darf sie Ihre Zahlung an Deinen Vater um die Hälfte des Kindergeldbetrages kürzen.

Haben nich mal Geld für Schulbücher

das halt ich für ein Gerücht - denn selbst Leistungsbezieher haben Anspruch auf Kostenersatz für Schulbücher..... oder Dein Vater kann schlecht mit Geld wirtschaften.

Ich bin btw 16.

wenn Du glaubst, Du habest für Dich zu wenig Geld / Du würdest benachteiligt ..... dann suche Dir bitte einen kleinen Nebenjob oder auch einen Ferienjob.

verreisterNutzer  16.07.2020, 09:37

Ich habe schon einen Job und trotzdem haben wir zu wenig Geld.

wilees  16.07.2020, 09:43
@verreisterNutzer
und trotzdem haben wir zu wenig Geld.

...... das behaupten sehr, sehr viele Menschen - man muss halt seine Konsumwünsche den Gegebenheiten anpassen.

verreisterNutzer  16.07.2020, 09:38

Danke aber

Das wird unterhaltsrechtlich geregelt, ist also eine Sache zwischen Deinen Eltern.

Da musst Du Deinen Vater mal ansprechen, wie die beiden das geregelt haben.

Das Kindergeld steht nicht dir zu, sondern deinen Eltern.

Da deine Mutter Unterhalt leistet, steht ihr die Hälfte des Kindergeldes zu.

Haemiler  16.07.2020, 09:26

Kindergeldberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat! So dachte ich sei es geregelt!?

wilees  16.07.2020, 09:28
@Haemiler

Und der / die Unterhaltsleistende darf sich die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt anrechnen.

Haemiler  16.07.2020, 09:29
@wilees

Also bekommt sie aber nicht tatsächlich 50% ausbezahlt?

Danke, ich verdrehe! ☺️

Haemiler  16.07.2020, 09:39
@Haemiler

...ich „verstehe“ 🙃

Wenn du dich benachteiligt fühlst, sprich mit dem Jugendamt drüber. Bei der Kindergeldkasse bekommst du auch Auskunft, über die jeweiligen Fragen von dir.