Wer zahlt die Klassenfahrt bei Scheidung?

9 Antworten

die klassenfahrt ist eine sache die deiner mutter schon länger bekannt sein sollte. somit kann darauf gespart werden, wenns nicht in einem betrag möglich ist. solche dinge sind vom unterhalt zu bezahlen!

CoTo65  13.10.2017, 08:37

Also für Hamburg gr das nicht. Es gibt einen Paragraphen der besagt dass es Sonderausgaben sind. Genauso wie Brille, Zahnspange etc......Der Vater ist verpflichtet die Hälfte oder sogar mehr zu zahlen für die Klassenfahrt. 

Wer Geld für Sonderausgaben übrig hat, sollte so viel geben wie er kann, egal wer von deinen Eltern mehr übrig hat. Sich darüber streiten wer wie viel zahlen soll, bringst gar nicht wenn einer der beiden letztendlich auf lebensnotwendige Dinge verzichten müsste. Wäre es schön für dich zu wissen, dass einer der beiden wochenlang nur Brot und Margarine essen muss, damit du von beiden gleich viel bekommst? keine gute Lösung.

Eifelmensch  08.01.2012, 09:16

Die Kosten einer Klassenfahrt sind keine Sonderausgaben!

@Lisa: wenn beide Elternteile genügend Liquidität haben, sollten beide 50% bezahlen. Ich in meinem Fall trage solche Kosten normalerweise alleine, weil der Unterhalt groß genug ist, um dergleichen zu puffern. In Mangelfällen würde ich u.a. den Schulförderverein um Ko-Finanzierung angehen, der hilft normalerweise diskret und ohne Zicken.

Vom Scheidungsunterhalt muss Deine Mutter alle anfallende Kosten tragen. Das heißt für eine Klassenfahrt muss sie vom Unterhalt ansparen.

Lediglich ein Taschengeld, das Dein Vater Dir freiwillig persönlich "zustecken" würde, wäre noch noch drin

hanco  07.01.2012, 19:49

http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm

Lies lieber noch mal nach. Die meisten Gerichte sagen, dass beide Elternteile etwas dazubezahlen müssen.

PeRiBa  07.01.2012, 20:03
@hanco

Hättste mal lieber selber lesen sollen. Klassenfahrten sind kein Sonderbedarf!

Zitat aus der Anmerkung:

Bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch und ähnlichen Kosten lehnen die meisten Gerichte einen Sonderbedarf ab, weil solche Kosten nicht "unvorhersehbar" sind.

hanco  08.01.2012, 03:35
@PeRiBa

Und Du hättest weiter lesen sollen!

Anmerkung: Bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch und ähnlichen Kosten lehnen die meisten Gerichte einen Sonderbedarf ab, weil solche Kosten nicht "unvorhersehbar" sind. Andere Gerichte unterscheiden danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 4) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist. Denn dann ist es schwerer bis unmöglich, den zusätzlichen Bedarf aus dem Unterhalt anzusparen.

Fazit: Nicht nur das raussuchen, was einem am besten in den Kram passt!

PeRiBa  08.01.2012, 12:21
@hanco

Nicht nur raussuchen, was in den Kram passt. Dass ich nicht lache. Ungefähr 80% der Väter zahlen nicht nach den unteren 4 Stufen der Düsseldorfer Tabelle. Solche Erbsenzähler wie Du k.... mich an.

imager761  08.01.2012, 01:32

Völlig korrekte Darstellung, DH!

G imager761

Die Kosten der Klassenfahrt sind aus dem laufenden Unterhalt zu zahlen. Ein solches Ereignis kommt ja nicht überraschend. Man kann also dafür etwas anspraren.