Kindergeld gestrichen trotz Ausbildungsunfähig?
Folgendes:
Ich bin 18 Jahre alt und chronisch Krank. Seit 2 Jahren bin ich jetzt, von meinem Arzt und Agentur für Arbeit, als Ausbildungsunfähig eingestuft. Dementsprechend habe ich nur einen Schulabschluss, aber nicht mal eine angefangene Ausbildung.
Dadurch das ich vor kurzem 18 geworden bin, mussten wir für das Kindergeld Anträge ausfüllen damit ich es weiterhin bekommen kann. Das haben wir gemacht, mein Arzt hat das auch unterschrieben wegen meiner Krankheit und weil ich auch ein GdB habe. Er hat dann auch bescheinigt das ich bis jetzt nur 15h pro Woche arbeiten kann(Was halt echt wenig ist).
Jetzt haben wir von denen ein Brief bekommen, dass mir ab August das Kindergeld gestrichen wird, weil die der Meinung sind ich könnte mit dieser 15h Woche mein Leben bestreiten.
Kann man da irgendwas tun? oder ist das so richtig?
2 Antworten
Ist ein Kind aufgrund einer längerfristigen Erkrankung nicht in der Lage, eine Ausbildung zu beginnen, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Ursache in einer Behinderung liegt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Ist halt die Frage, ob du unter "behindertes Kind" fällst und damit einen lebenslangen Anspruch hättest. Ansonsten ist es korrekt, dass die Zahlung eingestellt wird.
Voraussetzung ist, dass die Behinderung des Kindes bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag eingetreten ist. Ist das Kind bis einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung bis zum Tag vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass Ihr Kind nicht genügend finanzielle Mittel hat, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Grund hierfür muss die Behinderung sein. Grundsätzlich ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn im Schwerbehindertenausweis oder einem ähnlichen Dokument des Kindes das Merkzeichen "H" (= hilflos) eingetragen ist.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-fuer-kinder-mit-behinderung
Mit dem GdB - hat das nicht zwingend etwas zu tun, es gibt genug Behinderte Menschen die einen GdB - 100 haben und trotzdem einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und ihren Lebensunterhalt selber verdienen können.
Und Du bist ja nicht arbeitsunfähig, weil Du min.für 3 Stunden am Tag und 15 Stunden die Woche arbeiten könntest, also im Monat um die 60 Stunden arbeiten könntest.
Ihr könnt ja einen schriftlichen Widerspruch einlegen und sehen was dieser bringt, evtl.kann ja der Arzt nochmal ein Schreiben für die Familienkasse verfassen.