Kindergeld bundeswehr?

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Das Kindergeld wird in den ersten vier Monaten deines Dienstverhältnisses als Freiwillig Wehrdienstleistende/-r automatisch weiter gezahlt. Berechtige Person zum Empfang des Kindergeldes bist allerdings nicht du selbst, sondern deine Eltern. Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt. Auch nach den ersten vier Monaten deiner Dienstzeit können deine Eltern das Kindergeld erhalten. Dieses muss nach dem vierten Dienstmonat bei der Familienkasse beantragt werden. Die Einzelheiten zur Bewilligung von Kindergeld erfährst du bei der zuständigen Familienkasse.

https://einstellungstest-bundeswehr.de/bundeswehr-faq/

Während des BfD oder einer Ausbildung bei der BW - soweit Du U 25 bist, besteht für Dich weiterhin Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld.

Oder meinst Du den Kinderzuschlag als Angestellter der BW ?

https://www.bundeswehr.de/de/familienzuschlag-5074002

DerSchopenhauer  03.06.2022, 09:04

Öffentlicher Dienst - hier wird das Kindergeld grundsätzlich vom Dienstherrn ausgezahlt und nicht von der Familienkasse..

verreisterNutzer  03.06.2022, 09:20
@DerSchopenhauer

Ist das so? Meine Mum hat für mich bis zum Ende meiner Ausbildung das Kindergeld erhalten. Ich hatte da ein Formular ihrer Familienkasse, wo ich meine Ausbildungen/lehrgänge eintragen, mir ein Dienstsiegel holen musste und dann dort wieder hinschicken.

Vllt holt sich dann die Kasse das Geld vom Dienstherren - aber in dem bereich kenne ich mich nicht aus.

DerSchopenhauer  03.06.2022, 09:23
@verreisterNutzer

Warte ab, was passiert - Du hast ja alles in die Wege geleitet - die Bundeswehr bekommt das natürlich erstattet - aber da hast Du dann nichts mehr zu tun...

verreisterNutzer  03.06.2022, 09:58
@DerSchopenhauer

Ging ja nicht um mich. Geld kam - Alles gut ^^ ist aber Jahre her

Meandor  03.06.2022, 11:16
@DerSchopenhauer

Wurde inzwischen geändert. Auch für den öffentlichen Dienst zahlt das Kindergeld jetzt (leider) die Bundesagentur für Arbeit aus.

DerSchopenhauer  03.06.2022, 11:17
@Meandor

Aha - ok. wenn das geändert wurde - Danke für den Hinweis

Meandor  03.06.2022, 11:21
@DerSchopenhauer

Sorry, war nicht ganz richtig.

Es gibt das "Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes".

In diesem Gesetz wurde es auch den Familienkassen der Länder erlaubt auf ihre eigene Zuständigkeit nach § 72 EStG zu verzichten und die Aufgaben der Familienkasse an den Bund abzugeben.

Die Bundesagentur für Arbeit dient nun als zentrale Familienkasse des Bundes und die Länder können sich anschließen.

Folge ist nun, dass es das Kindergeld nicht mehr mit dem Gehalt gibt, sondern gesondert.

Wenn du nachweislich unterhaltspflichtig bist, dem auch nachkommst und nachweisen kannst, dass du dich um dein Kind kümmerst, erhältst du weiterhin den Familienzuschlag für dein Kind (ich denke mal, um den geht es und nicht um das Kindergeld).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich zahlt im Öffentlichen Dienst der Dienstherr das Kindergeld aus.

Da gibt aber verschiedene Konstellationen und auch ggf. abweichende Bestimmungen - das mußt Du individuell mit dem Dienstherrn klären...