Kindergeld bekommen während Weltreise?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

am besten du fragst bei der Kindergeldkasse , denn hier sind alles nur Vermutungen die geschrieben werden

Du hast Anspruch auf Kindergeld, solange du 

1. in Deutschland gemeldet bist 

2. unter 25 Jahre alt bist und

 3. noch in der Ausbildung bist. 

Wenn du also parallel für einen Studiengang eingeschrieben bist, bekommst du auch auf Reisen Kindergeld. Ist natürlich ein bisschen geschummelt. Vielleicht gibt es ja einen Studiengang, der ein Auslandssemester/ eine Fernreise befürwortet? Ich war zum Beispiel im Rahmen meines Studiums in Taiwan, in der Zeit habe ich Kindergeld erhalten.

Fürs Rumreisen wirst du kein Kindergeld bekommen.

Du könntest stattdessen aber Praktika in verschiedenen Ländern machen oder Freiwilligenarbeit, für die du dir eine Praktikumsbescheinigung ausstellen lässt. Die Praktika müssen auch nicht durchgehend die gesamte Zeit ausfüllen, zwischendurch einige Wochen ohne Beschäftigung sind okay.

Im Übrigen kommt es auch drauf an, wie lange dur rumreisen willst und was du danach machen willst. Wenn es sich nur um zwei-drei Monate handelt und du für danach einen Studienplatz oder einen Ausbildungsplatz hast, wird das Kindergeld in der Zwischenzeit ohnehin bezahlt - natürlich gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Der Normalfall ist ja ohnehin, dass man z. B. zwischen der Aushändigung des Abiturzeugnisses (meist im Juli) und Studienbeginn (meist im Oktober) einige Monate frei hat und dennoch Kindergeld erhält, wenn man nachweist, dass man sich um einen Studienplatz kümmert.

Für ein volljähriges Kind kann bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Unter Berufsausbildung ist im Kindergeldbereich die Ausbildung zu einem späteren Beruf gemeint. Daher auch bei der Allgemeine Schulausbildung und dem Studium besteht Anspruch auf Kindergeld.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss nachgewiesen werden. Wenn du auf Weltreise gehst, liegen weder die Voraussetzungen vor noch kannst du entsprechende Nachweise erbringen. Also ist nix mit Reisen auf Staatskosten!

Nunja, die Familienbeihilfe wird abhängig vom Alter des Kindes an die Eltern ausbezahlt und steigt um die sogenannte Geschwisterstaffel mit der Anzahl der Kinder. Sie ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird bis zur Berufstätigkeit des Kindes, höchstens jedoch bis zum vollendeten 25.Lebensalter, jeden zweiten Monat ausbezahlt. Leben beide Elternteile gemeinsam, so wird der Betrag an die Mutter ausbezahlt, sofern diese nicht eine Auszahlung an den Vater beantragt. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist der jenige anspruchsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Nicht bezahlt wird die Familienbeihilfe für Kinder, die den Grundwehrdienst oder Zivildienst absolvieren.

Finanziert wird die Familienbeihilfe, die früher als Kinderbeihilfe bezeichnet wurde, aus dem Familienlastenausgleichsfond, in dem die Unternehmen abhängig von der Lohnsumme als Lohnnebenkosten einzahlen.

Dea2010  18.04.2012, 20:56

Ähm...das was du da zitierst trifft auf Österreich zu, aber nicht auf Deutschland.

Wenn du das nächste Mal Wikipedia zitierst, dann kopier wenigstens richtig...und gib die Quelle an.