Kindergeld und Waisenrente während FSJ?

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Kindergeld steht deinem Elternteil / dir in einem freiwilligen Dienst wie dem FSJ - bis max.zur Vollendung des 25 Lebensjahres zu,die Waisenrente gibt es zusätzlich,da liegt das max.Alter bei 27 Jahren !

Beides kann auch in einer Übergangszeit von bis zu 4 Monaten gezahlt werden,aber spätestens ab Beginn des FSJ - und / oder Ausbildung / Studium würde Anspruch bestehen.

Du müsstest also nach Abbruch deines Studiums innerhalb von 4 Monaten dein FSJ - beginnen,dann hätte dein Elternteil auch in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Anspruch darauf.

Der Abbruch des Studiums ist der Familienkasse und der RV - mitzuteilen und nachzuweisen,in der Regel wird man dann angeschrieben und man muss angeben was man weiter vor hat zu machen,wenn schon Nachweise wie z.B. FSJ - und / oder Ausbildungsvertrag vorhanden wäre,dann in Kopie beilegen.

Danke dir für deinen Stern !

Ja, du kannst beides beziehen. 

Ich bin kein Experte aber ich glaube Kindergeld und Waisenrente kann man solange man keine abgeschlossene Berufsausbildung hat bis zum 21. Lebensjahr erhalten. Wenn nicht frag einfach mal beim Jugendamt nach.