Anspruch auf Waisenrente während freiwilligem Praktikum abgelehnt?

3 Antworten

Ich verstehe den Grund der Ablehnung nicht, denn in einem freiwilligen Dienst stünde dir ja auch Waisenrente zu, da ist es meines Wissens auch egal ob dieses wegen einer nachfolgenden Ausbildung / Studium notwendig wäre oder nicht und genau darauf würde ich meinen schriftlichen Widerspruch stützen.

Ja das ist richtig. Aber ich müsste wenn ich widerspreche auch mit irgendeinem Grund widersprechen.

@Alejandro1998

Musst du erst einmal nicht, kannst du natürlich gleich machen.

Ich habe dir doch eine Möglichkeit mit einem freiwilligen Dienst gegeben, lege also Widerspruch ein und frage nach warum man dann Anspruch auf Waisenrente bei z.B. einem FSJ - hat, welches nicht zwingend für eine Ausbildung / Studium notwendig wäre.

Dann sollte man dir ja eine verständliche Antwort mit evtl.einen Verweis auf einen §§ geben können.

@isomatte

Das ist tatsächlich so. Kann ich auch null nachvollziehen.

Kindergeld und Waisenrente unterliegen eben anderen Bedingungen.

Hast den Antrag SCHRIFTLICH gestellt, und auch einen SCHRIFTLICHEN Ablehnungsbescheid?

Dann kannst du Widerspruch einlegen. Wird dem nicht abgeholfen steht dir der Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Das ist KOSTENLOS und du brauchst auch keinen Anwalt

Ja schriftlicher Antrag und auch schriftlicher ablehnungsbescheid. Aber ich muss doch Widerspruch mit einer Begründung einlegen oder? Ich habe gedacht man hat Anspruch wenn es inhaltlich in Bezug zur ausbildung steht?

@Alejandro1998

Mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt? Da musst du gegen an gehen. Der Beitrag beim VdK kostet 60 € im Jahr.

Du kannst es damit begründen, dass das Praktikum SINNVOLL für deine Ausbildung ist.

@DerHans

Begründung war, dass es nicht zwingend vorgeschrieben war und deswegen abgelehnt wurde. Wichtig ist aber doch auch zu wissen, ob ich eine realistische Chance habe, durchzukommen.

@Alejandro1998

Das musst du dann einfach versuchen. Wie gesagt, hast du ja kein Kostenrisiko

@DerHans

Und wie sieht es mit den 60 Euro aus? Und den kosten die die kdv verlangt pro Widerspruch und verfahren. Da fallen doch sehr wohl keine Kosten an.

@DerHans

Sollte ich in jedem Fall widersprechen?

@Alejandro1998

wenn man dem VdK beitritt, gibt dieser kostenlos Rechtsauskünfte und vertritt das Mitglied auch vor dem Sozialgericht

@DerHans

Beraten ja aber bei mir ist auf der Website zu finden : Nach § 11 Abs.1 der Satzung des VdK Bayern trägt jedes Mitglied die Kosten seiner Rechtsvertretung.

Der Sozialverband VdK Bayern regelt dies über Kostenpauschalen.

Die Höhe der Kostenpauschale ist abhängig von der Art des Verfahrens und von der Dauer der Mitgliedschaft.

Sie beträgt für die Vertretung im:

Widerspruchsverfahren - bis zu 40,00 €,

Klageverfahren - bis zu 60,00 €,

Berufungsverfahren - bis zu 110,00 €.

Für die Beratung und die Vertretung im Antragsverfahren wird keine Kostenpauschale erhoben.

So wie du den Fall schilderst, handelt es sich bei deinem Praktikum um kein entsprechendes Vorpraktikum für die nachfolgende Ausbildung, sodass du für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Waisenrente hast.

Anbei noch ein Auszug aus der Arbeitsanweisung der Deutschen Rentenversicherung in Bezug auf Praktikanten und Waisenrenten.

Rechtliche Arbeitsanweisung „Waisenrenten“ - (Recht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro)

Was ist das für eine Quelle? Öffentlich zugänglich?

Das sind die rechtlichen Arbeitsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung. Mit diesen arbeiten die Mitarbeiter, da dort die gesetzlichen Grundlagen ausgelegt werden. Sie sind im Internet öffentlich zugänglich.