Kindergeld als Zeitsoldat

5 Antworten

Es besteht Anspruch. Die Zweitausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit. Die Einkommensgrenzen sind entfallen.

Da diese Frage schon öfter beantwortet wurde setze ich hier die Hinweise ein:

http://www.gutefrage.net/frage/kindergeld-bis-zum-abschluss-der-fw-ausbildung-bei-der-bundeswehr#answer135578361

Wenn du ab dem 01.01.2012 nachweislich in einer weiteren Ausbildung warst,das dürfte bei dir der Fall sein,dann müsstest du normalerweise Anspruch auf Kindergeld haben !

Dein Einkommen spielt ab diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr,da ab dem 01.01.2012 auch die Einkommensgrenze von vorher 8004 € pro Jahr,abgeschafft wurde.

Kindergeldschädlich würde es nur sein,wenn du neben deiner Zweitausbildung einen Nebenjob ausgeübt hättest,der die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden übersteigen würde,weil du schon eine abgeschlossene Erstausbildung hast.

Mit dem Abschluss deiner Ausbildung hast du deinen Anspruch auf Kindergeld verloren.

Schädliche Einkünfte gibt es nicht mehr. Du erhältst, unabhängig von deinen Einkommen, Kindergeld bis du 27 bist oder einen berufsqualifizierenden Abschluss erwirbst. Den hast du ja 2010 erworben.

Alfred06  29.09.2014, 13:38

Schädliche Einkünfte gibt es nicht mehr. Alles andere stimmt nicht.

FischerTaiger  29.09.2014, 15:55

Kann ich leider auch nicht bestätigen

Es steht dir zu. Die Ämter stellen sich aber ziemlich pissig deshalb an. Ich musste es insgesamt drei mal beantragen.

Denke mal, da kann dir dein Vorgesetzter helfen. Ansonsten vielleicht mal bei den netten Herren von der Karriereberatung probieren, deren Nummer dürftest du ja kennen.