Kinderfreibetrag - vom Finanzamt gekürzt, weil über 18 Jahre?
Hallo, der Sohn ist im letzten Jahr 18 J. geworden, ist zur Schule gegangen, wohnt bei mir, hat nicht gearbeitet, ich habe ihn mit 1,0 auf der Steuerkarte. Die Kindesmutter zahlt keinen Unterhalt. Im Bescheid für die Einkommensteuererklärung 2011 habe ich einen Freibetrag von 7008€ erhalten, in dem für 2012 lediglich 3284€, obwohl das Steuerprogramm mir ebenfalls 7008€ ausrechnet. Die Begründung lautet im Bescheid: "Weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht das ganze Kalenderjahr über vorgelegen haben". Bei tel. Nachfrage wird mir mitgeteilt, dass der Freibetrag gekürzt wird, weil der Sohn 18 J. geworden ist". Jetzt lese im mir einen Wolf im EStG und dem Internet, finde aber nichts, was diese Angabe bestätigt. Kann mir Jemand bitte auf die Sprünge helfen? Danke vorab.
3 Antworten
Hattest Du eine Schulbescheinigung für den Sohn beigefügt? wenn nicht, geht das Finanzamt davon aus, dass der Sohn nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr in Ausbildung stand.
Du solltest Einspruch einlegen und die Schulbescheinigung beifügen.
Danke für den Stern Helmuthk
Kinder über 18 werden nur berücksichtigt, sofern sie in Schul- oder Berufsausbildung sind, oder dem Arbeitsamt zur Ausbildungsvermittlung zur Verfügung stehen. Beides ist aber nachzuweisen.
Das Finanzamt lügt dich nicht an! Ich habe dort als Praktikant gearbeitet..
Aber: Wenn du aus irgendwelchen Gründen Steuern sparen könntest, würde sie/er es dir nicht sagen sondern drauf hoffen, dass du es nicht merkst. ;)