Kinderfreibeitrag?
Mein Sohn wurde geboren vor 2 tagen . Muss ich jetzt mein Arbeitgeber und Finanzamt melden das ich ein Kind habe für kinderfreibeitrag ? Ich wohne in Baden-Württemberg
5 Antworten
Wenn du den Kinderfreibetrag verwenden willst, musst du die Geburt natürlich bekannt machen.
Wenn du es verschweigst ist es auch o.k. Aber dann ist eben nix mit Steuerfreibetrag.
Nachtrag: Nur dem AG, das Finanzamt erfährt es dann von diesem.
Also reicht es aus das ich mein Arbeitgeber melde und die Arbeiten ja mit Finanzamt zusammen ?
nochmal: was du dem Arbeitgeber meldest, hat diesen nicht zu interressieren!
Ob sich der Kinderfreibetrag für dich/euch steuerlich von Vorteil ist: musst du selbst durchrechnen oder einen Steuerberater fragen.
https://taxfix.de/steuertipps/kindergeld-oder-kinderfreibetrag-beantragen/
Dem AG musst du die Geburt anzeigen mit der Geburtsurkunde.- wenn du die Mutter bist zur Berechnung Ende Mutterschutz , als Vater - falls es tariflich für dich Vorteil bietet ( Sonderurlaub?) oder wenn du Elternzeit planst.
Ebenso bei der Familienkasse zur Anmeldung von Kindergeld, bei der Krankenversicherung, evtl auch für das Elterngeld und beim Einwohnermeldeamt.
Antrag auf Vaterschaftsanerkennung- ? Musst du selbst beurteilen :)
Das solltest Du tun, obwohl Du höchstwahrscheinlich gar keinen Kinderfreibetrag bekommen wirst. Denn wenn es für das Kind Kindergeld gibt, bekommt man nicht gleichzeitig einen Kinderfreibetrag. Das gilt jedenfalls für normale Einkommensverhältnisse.
Was heisst normale einkommensverhältnisse ? Und wird der kinderfreibeitrag nicht automatisch durch elektrische lohnsteuer übermittelt an finanzamt?
Das passiert automatisch. Wird in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eingetragen, wirkt sich aber nicht auf die abzuführende Lohnsteuer aus. Kindergeld kommt dann auch automatisch.
Bei uns (NRW) funktioniert das automatisch.
Wichtiger ist jetzt erstmal: Geburtsurkunde, Elterngeld, Kindergeld.
ähm, den Arbeitgeber sind die Angaben vom Arbeitnehmer schei....egal! er DARF diese nicht verwenden!
für den Arbeitgeber sind AUSSCHLIESSLICH die Angaben von ELSTAM (komisch, die sind vom FINANZAMT) ausschlaggebend!