Kinder-Spardose leeren mit Hartz 4?

2 Antworten

wenn es nur darum geht das kleingeld zu wechseln, dann lass es einen bekannten auf seiner bank einzahlen und er soll dir die scheine bar in die hand geben. wenn du unbedingt das geld auf einem konto wissen willst, dann frage ich dich warum? zinsen gibt es eh keine. also behalt dein geld daheim unter dem kopfkissen. aber falls du es unbedingt auf einem sparkonto wissen willst, dann folgendermaßen:

bekannter wechselt das geld auf seiner bank.

er händigt dir das bargeld aus.

du lebst von dem bargeld.

den gegenwert überweist du von deinen regelleistungen                           (jeden monat ein bisschen) auf das sparbuch.

so kannst du nachweisen woher das sparguthaben kommt.

aber auf die höhe achten! siehe beitrag von isomatte!

so gibt es keine komplikationen von wegen, wo kommt das geld her!

Es gilt im Prinzip beides,je nach dem wo mehr heraus kommt !

Für Kinder bzw. junge Erwachsene bis 20 Jahre gilt das Schonvermögen von min. 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen.

Denn wenn man 20 Jahre mal 150 € nehmen würde,stünde dem Kind ja nur 3000 € zu,so sind es aber min. 3100 € und ab 21 sind es dann pro vollendetem Lebensjahr 150 €,weil einem dann 3150 €,also 50 € mehr als das min. Schonvermögen zusteht.

Erst mal musst du das Geld auf ein eigenes Konto / Sparbuch einzahlen,es muss also auf den Namen des Kindes laufen.

Je nach dem wie viel Geld jeweils angespart wurde und wie lange ihr schon Leistungen bezieht,kann es evtl.Auswirkung bei der Anrechnung haben.

Wenn ihr jetzt mal angenommen schon Jahre lang Leistungen beziehen würdet und die Kinder sich das Geld aus dem Regelsatz bzw. ihrem Taschengeld angespart hätten und über ihr Schonvermögen kommen würden,dann dürfte selbst da nichts angerechnet werden.

Denn würde das gemacht,dann würde es indirekt zur Kürzung der Leistungen kommen.

Ist das nicht der Fall,dann gilt das min. Schonvermögen,bis dahin darf dann nichts angerechnet werden,wenn es auf einem eigenen Konto / Sparbuch liegt.

Nur die evtl. daraus entstehenden Zinsen gelten dann als Einkommen und werden auf den jeweiligen Bedarf des Kindes angerechnet.