Dürfen Kinder weggenommen werden?

14 Antworten

Nein, das darf er nicht, zumindest nicht einfach so.

Wer das Sorgerecht hat, meist ist es das gemeinsame, wer das Aufehhaltsbestimmunsrecht, bei wem die Kinder leben und wer dann das Umgangsrecht hat, das entscheidet im Streitfall ein Richter.

Aber der Vater hat die gleichen Chancen wie die Mutter.

Wenn sie sich scheiden lassen will, dann kann sie das tun. Dieses Anliegen alleine gibt niemandem das Recht ihr die Kinder weg zu nehmen; wenn er sie ihr vorenthält, dann ist das bei gemeinsamen Sorgerecht sogar rechtswidrig und kann geahndet werden. Wenn sie sich scheiden lassen will, soll sie zum Anwalt für Familienrecht gehen, den braucht sie sowieso, der berät sie in dieser Angelegenheit kompetent

ihm die kinder wegzunehmen ist rechtswidrig, da hast du recht. wenn sie auszieht, darf sie ihre drei kinder mitnehmen und gegen seinen willden darf sie die gemeinsamen nicht mitnehmen, nicht ummelden etc. er kann sie einfach der wohnung verweisen mit termin bis wann sie mit sachen der anderen kids ausgezogen ist. wenn er es nicht will, bekommt sie die gemeinsamen kinder nicht. das wäre völlig rechtskonform. bei zuwiderhandlung seitens der frau holt er sich im eilverfahren das abr.

@dielauraweber

Er darf sie aber auch nicht einfach mitnehmen oder ihr vorenthalten und darum geht es

@NameInUse

wenn er in der wohnung verbleibt, dann nimmt er nichts weg und natürlich darf er sie einbehalten, sie kann die kinder dann alle 14 tage zum umgnag abholen.

Androhen kann er viel, er ist aber nicht Richter und Henker der die Entscheidung trifft sondern im Fall des Falles läuft das über das Familiengericht. Wenn in der Familie alles in Ordnung ist und das Kindeswohl nicht gefährdet gibt es keinen Grund der Mutter die Kinder zu entziehen.

wenn innerhalb der familie alles in ordnung ist, gibt es einen noch weniger guten grund dem vater die kinder zu entziehen.

@dielauraweber

In dem Fall rede ich im Sinne von Familie Mutter-Kind-Verhältnis und dem Vater werden nicht die Kinder weggenommen, sofern nichts gröberes vorliegt, sondern eine einheitliche Regelung gefunden. Schlussendlich geht es NUR um das Kindeswohl und die Mutter ist für ein Kind - im Normalfall - Hauptbezugsperson.

Kommt darauf an, wer Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsrecht hat

logischerweise beide, die eltern der kinder sind verheiratet.

Väter haben mittlerweile genau die selben chancen die kinder zu behalten wie die mutter....die finanzielle absicherung und der Willen der kinder spielt bei der Entscheidung eine große rolle