KFZ-Versicherung: 12-Monats-Police - Was ist zu beachten?
Hallo :)
Ich habe meine bisherige KFZ-Versicherung zum Jahresende gekündigt. Bin seitdem noch auf der Suche nach einer neuen Gesellschaft.
Nun bin ich auf eine 12-Monats-Police gestoßen, die sehr günstig ist. Deutlich günstiger - deshalb: wo könnte bei einer 12-Monats-Police der Haken sein? Versicherungsbeginn wäre ja natürlich der 1.1.2009... kann man da also "ganz normal" mit 1 Monat Kündigungsfrist raus (deren AGB sagen es zumindest) und ggf. zum 1.1.2010 wieder wechseln und die Schadenfreiheitsklasse mitnehmen?
Was gibt es also evtl. zu beachten?
Vielen Dank!
7 Antworten

Ah, das ist doch mal ein Gag. Eine 12 Monatspolice die es eigentlich immer ist.
Welche Leistungen haben die denn ? Grobe Fahrlässigkeit, Tierbisse, Folgeschäden Marderbiss, Höherstufungen im Schadenfall, Abzug alt für neu usw. usw. usw.

Ok :-) Bei Marderbissen meinte ich auch eher die Folgeschäden die daraus entstehen können.
Aber so wie du das beschreibst sind die Sparkasse Direkt, die Hannoversche Direkt, die KAB (Nur über Makler mit Vereinbarung) sicherlich interessant. Evtl. auch die Allianz24, die bei einigen Fahrzeugen auch sehr günstig ist.

Beachte den Preis. Und dann sollte es vielleicht noch eine Versicherung sein, dessen Name schon mal ansatzweise gehört wurde. Neben dem Preis ist die Leistung vielleicht noch ein Kriterium worauf man achten soll. Was hilft Dir eine billige Versicherung die im Schadensfall keine Regulierung leistet? Da hat man dann auch schnell am falschen Ende gespart.
ARAG, Allianz24 ,Hug24 etc da liegt man immer gut.

Da gibt es nichts zu beachten. Eine KFZ Versicherung läuft immer über mind. ein Jahr. Sonderkündigungsrecht gibt es nur im Falle eines Unfalles oder bei Fahrzeugwechsel.

Was ist denn an der 12-Monats-Police so besonderes ? Kfz.-Verträge laufen immer nur 12 Monate und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate oder bis zum Wegfall des Risikos.

Ich meine, dass alle Kfz-Versicherungen nur noch ein Jahr laufen. Aufpassen - eine Kündigung muss trotzdem erfolgen, sonst laufen die Verträge autom. weiter!
Ah, ja... Gag... ^^
Leider wurde diese "12-Monats-Police" explizit so hervorgehoben. Daher 1. die Nachfrage.
Und nun ist es m.E. schon ein Mini-Unterschied, ich bspw. am 01.03. eine neue Versicherung (mit 12-Monate-Police) abschließe und dann bis zum 01.03. des Folgejahres dort gebunden bin (so hatte ich es mit den 12 Monaten zumindest verstanden, d.h. Versicherungsjahr = 12 Monate). Oder ob es nach Kalenderjahr geht, d.h. 31.12. kann Feierabend sein.
Da es bei mir sowieso am 01.01. losgehen soll und muss (und meine 12 Monate des Gebundseins zufällig mit dem Kalenderjahr übereinstimmen), bezog sich die Frage ja nur auf evtl. Besonderheiten. Hätte ja sein können, dass es da irgendwas gibt. Irgendwelche Einstufungs-Dinger, Probleme, was weiß ich.
Es geht um ne Haftpflicht für ein gepflegtes, geräumiges, jedoch relativ altes Auto, mit dem ich von A nach B komme. Der Marder war in all den Jahren 1 Mal da, der Schlauch hat mich höchstens 10 Euro und ne ruhige Hand gekostet. Höherstufungen im Schadensfall habe ich mir bei den günstigsten angesehen, für meine SF nicht wirklich relevant.