Darf die DA direkt Kfz Versicherung einfach die Zahlungsmethode ändern?

9 Antworten

Ja, das dürfen die. Die monatliche Abbuchung klappt ja offenbar nicht und eine monatliche Zahlweise ist i.d.R. auch nicht möglich via Rechnung. Also wird auf vierteljährig umgestellt, so einfach ist das.

Allerdings gibt es Versicherer die das etwas großzügiger handhaben, aber die DA Direkt ist nun einmal ein Direktversicherer mit allen Vor- und Nachteilen, und diese Unflexibilität ist ein Nachteil mancher (nicht aller) Direktversicherer.

Wenn die Beiträge nicht per LS abgebucht werden können, erlischt automatisch die Einzugsermächtigung und der VR stellt ebenso automatisch auf Rechnungszahlung um.

und ich jetzt 372€ in 5 Tagen zahlen soll ist das rechtens ?

Ja. Du kannst aber ggfs. den Zahlungsturnus wieder auf monatlich setzen, wenngleich Dich das unterm Strich deutlich mehr kostet als halb- oder vierteljährlich.

Und warum die Versicherung nicht abgebucht werden konnte liegt daran das die immer 15. jeden monats abbuchen obwohl ich mehrmals schon gesagt habe das die am 1. abbuchen soll ?

Dann kannst Du Dir das Auto schlicht nicht leisten - denn sonst wäre doch am 15. auch noch genug Geld auf dem Konto. Wo ist der Unterschied, ob Du nun am 1. oder am 15. kein Geld für das Auto hast?

Und zwar geht es darum das meine Kfz Versicherung Monatlich abgebucht wird und ich aber da mehre Rückläufer hatte und jetzt ohne vorankündigung der Tarif auf Vierteljährlich umgestellt wurde...

Hierzu mußt du einfach nur wissen, dass eine monatliche zahlweise in der Kfz-Versicherung grundsätzlich nur durch eine EE (Einzugsermächtigung) möglich ist wegen der sonst monatlichen hohen Unkosten z.B. für die Rechnungserstellung usw.

Ist das Konto nur einmal nicht gedeckt, wird automatisch auf die nächste zahlweise, hier dann eben auf vierteljährliche zahlweise umgestellt! Kannst du in deinen AKB nachlesen!

Bezahlen mußt du eh' - ob jetzt vierteljährlich oder monatlich - also mußt du einfach dein Geld einteilen, damit bei Abbuchung auch das Konto gedeckt ist!!!

Gruß siola55

... das ist aber wirr, wieso ist das Geld vom 01. denn am 15 nicht mehr da? Da kann aber etwas nicht stimmen.

Grundsätzlich sind Versicherungsbeiträge Jahresbeiträge. AUF ANTRAG kann der Kunde unterjährig zahlen.

Tut er das dann nicht, kann der Versicherer diese Vereinbarung aufheben und den restlichen Jahresbeitrag sofort fällig stellen.

Du weißt, dass die Versicherungsprämie fällig ist, und hast für Kontodeckung zu sorgen. Warum dein Konto zum Abbuchungsdatum nicht gedeckt ist, interessiert die Versicherung nicht.

Sei froh, dass dir der Vertrag nicht bereits gekündigt wurde. Dann müsstest du jetzt zu Fuß gehen.