KfZ Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk?

2 Antworten

Du muss auf jeden Fall einen Hauptwohnsitz in EIC haben, wenn das Kennzeichen dort angemeldet werden soll. Das Kennzeichen bezieht sich immer auf den (aktuellen oder ehemaligen) Wohnsitz. Das heißt, wenn du in EIC wohnst, dann nach JWD umziehst, dann kannst du dein EIC behalten. Das geht aber natürlich nicht rückwirkend in Form einer EIC-Neuzuteilung, wenn man gar nicht dort wohnt.

Da müsstest du schon ganz offiziell nach EIC umziehen, dort dein Fahrzeug offiziell anmelden und dann mit dem Fahrzeug wieder zurückumziehen, dann kann es sein EIC behalten.

(Übrigens wurde zum 1.11.2015 das Meldegesetz geändert, man braucht nun als Mieter bei Umzug eine offizielle Bestätigung des Vermieters, dass man dort auch tatsächlich wohnt.)

SweetyGrisu 
Fragesteller
 13.11.2015, 14:51

Ok, soviel dazu. Dann habe ich ja noch einiges vor mir.

Vielen Dank...

nein das ist nicht möglich (war ja aiuch nicht der Sinn dieser Reform) auch ein Nebenwohnsitz reicht soweit mir bekannt nicht aus . evtl das gewerbe auf den nebenwohnsitz ummelden und dann das fahrzeug für das gewerbe ummelden. (sofern nicht privat genutzt)