KFZ-Kennzeichen aus anderem Landkreis?

6 Antworten

Im selben Bundesland kannst Du ohne Probleme Dein Kennzeichen behalten, insofern dasselbe Auto umgemeldet wird und auch der Halter derselbe bleibt. Nichtmal begründen musst Du das Ganze. 

Weiterer Vorteil ist, dass Du Kosten sparst. Neben den Umschreibekosten auf der Zulassungsstelle (diese fallen bei Ummeldung ohne neuen Kennzeichen geringer aus) sparst Du Dir auch die Kosten für das Prägen der neue Kennzeichen ein.

Seit Anfang des Jahres gibt es die bundesweite Kennzeichenmitnahme, die bundeslandspezifischen Insellösungen sind damit auch Geschichte.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: seit dem 01.01.2015 kannst du bundesweit dein kennzeichen behalten, wenn du umziehst. du brauchst dazu die zulassungsbescheinigung teil I (fahrzeugschein), ein sepa-lastschriftmandat für die kfz-steuer und deinen ausweis. eventuell musst du das fahrzeug bei der zulassungsbehörde vorführen. sobald du das fahrzeug abmeldest oder ein neues kaufst, musst du dann das kennzeichen wechseln.

Seit Anfang 2015 gibt es die bundesweite Kennzeichenmitnahme. Die gilt bei Wechsel des Wohnortes, aber nur wenn der Halter nicht wechselt. Das Auto muss zwar nach wie vor Ordnungsgemäß auf den neuen Wohnort umgemeldet werden, deswegen kann man aber trotzdem sein Kennzeichen behalten. Wenn du also mit diesem Auto von F nach MTK umziehst, kannst du F behalten.

Seit dem 01.01.2015 ist dies möglich, zumindest in Niedersachsen. Musst nur bei der KFZ-Zulassungsstelle ein Formular beantragen und begründen warum du dein altes Kennzeichen nicht abgeben willst.

In den meisten anderen Bundesländern auch.

Eine Begründung ist nicht notwendig!

Die Regelung gilt jetzt bundesweit und über Bundeslandgrenzen hinweg und begründen braucht man auch nicht.

Bei einem Umzug kannst du inzwischen dein Kennzeichen behalten. Seit dem 1.1.15 auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland.

Eine Neuanmeldung kannst du nur an deinem Hauptwohnsitz mit dem dortigen Kennzeichen vornehmen.