KFZ gekauft ohne Fahrzeugbrief

4 Antworten

Dem Verkäufer eine Frist setzen, wenn er diese nicht einhalten kann auf seine Kosten eine neue ZB Teil II (FZ-Brief) beantragen.

yathu93 
Fragesteller
 20.08.2013, 20:36

Und wo kann man das machen lassen ?

Antitroll1234  20.08.2013, 20:46
@yathu93

Auf der Zulassungsstelle.

Kaufvertrag, Personalausweis und ZB Teil I mitnehmen, zusätzlich musst Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben.

Nach etwa 6 bis 8 Wochen bekommst Du dann die ZB Teil II neu ausgestellt.

yathu93 
Fragesteller
 20.08.2013, 21:22
@Antitroll1234

Mit dem kann ich dann Auto auf mich anmelden lassen ? Und bin Eigentümer ? Und schicken sie dann auch die Rechnung an den Verkäufer ?

Antitroll1234  20.08.2013, 21:28
@yathu93

Mit dem kann ich dann Auto auf mich anmelden lassen ?

Mit der Ausstellung der ZB Teil II (alt FZ-Brief) bekommst Du auch eine neue ZB Teil I (alt FZ-Schein) mit diesen beiden Dokumenen kannst Du dann das Fahrzeug auf Dich zulassen.

Und bin Eigentümer ?

Eigentümer bist Du mit dem rechtmäßigen Erwerb des Fahrzeuges, die ZB Teil II ist zulassungstechnisch relevant.

Und schicken sie dann auch die Rechnung an den Verkäufer ?

Nein, dies ist eine zivilrechtliche Sache zwischen Dir und dem Verkäufer, damit hat die Zulassungsstelle nichts zu tun.

yathu93 
Fragesteller
 20.08.2013, 22:23
@Antitroll1234

Wie viel kostet das ? Und wegen rechtmäßiger Erwerb, ist des rechtmäßig wenn ich das Auto von dem Freund des Eigentümers gekauft habe. Der hat nämlich zuerst ihm das Auto abgekauft, aber ohne umzumelden dann an mich weiter verkauft.

Antitroll1234  20.08.2013, 22:36
@yathu93

Wie viel kostet das ?

Etwa 60,-€

ist des rechtmäßig wenn ich das Auto von dem Freund des Eigentümers gekauft habe

Ja, der der Freund der Eigentümer ist, siehe nächstes Zitat.

Der hat nämlich zuerst ihm das Auto abgekauft,

Damit ist derjenige der rechtmäßige Eigentümer, und darf das Fahrzeug an Dich weiterverkaufen.

aber ohne umzumelden dann an mich weiter verkauft.

Zulassungsrechtliche Sachen haben keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse.

Dann hoffe ich für Dich das du den Brief auch bekommst denn ohne brief gehört das Fahrzeug weiterhin dem Besitzer..

Antitroll1234  20.08.2013, 15:12

denn ohne brief gehört das Fahrzeug weiterhin dem Besitzer..

Aha ?!?

Besitzer ist derjenige der die momentane Verfügungsgewalt über eine Sache hat.

Eigentümer ist derjenige der die Sache rechtmäßig erworben hat, der Brief, oder neu ZB Teil II hat darauf keinen Einfluss, und ist auch kein Eigentumsnachweis.

Hast du einen Kaufvertrag? Wenn ja: Das Auto bis morgen 18h zurück geben und Geld zurück verlangen, wenn der Brief bis dahin nicht bei dir ist. Wenn nein: schnell zur KfZ-Stelle, das Problem schildern und im Zweifel auch zur Polizei.

yathu93 
Fragesteller
 19.08.2013, 22:20

Ich warte schon seit 3 Wochen und war bei der Polizei, die meinen ist nicht deren Job und soll mich an einem Anwalt melden, aber wird das nicht teuer ? Und das Auto ist glaub anscheinend auf die Mutter des Freundes vom Verkäufer angemeldet. Er hat es vom dem Freund anscheinend das Auto abgekauft und an mich weiter verkauft ohne Fahrzeugbrief, weil der Freund es noch hat und abmelden wollte.

yathu93 
Fragesteller
 19.08.2013, 22:24
@yathu93

Ja ich hab einen Kaufvertrag, da steht drauf wann eigtl. die Übergabe des Fahrzeugbriefs und Stillegebescheinigung sein sollte. Wie soll ich vom Kauf zurück treten, freiwillig wird es wohl sicher nicht.

scben  19.08.2013, 22:57
@yathu93

Dann Anwalt. Oder geh nochmal zur KfZ-Stelle und schildere die Situation. Aber Anwalt wird wohl nötig sein.

das auto kannst du dir im garten aufstellen und betrachten, ohne brief kannst du es nicht zulassen: du bist reingelegt worden...

yathu93 
Fragesteller
 19.08.2013, 22:26

Bitte gibt mir hilfreiche Antworten, brauche Hilfe !

amidon  19.08.2013, 22:30
@yathu93

rechtsanwalt beauftragen den kaufvertrag beim gericht rückgängig zu machen...

yathu93 
Fragesteller
 19.08.2013, 22:38
@amidon

Kostet das mich Geld ? oder gehen die kosten an dem Verkäufer ?

amidon  19.08.2013, 22:54
@yathu93

musst du für deinen teil erstmal auslegen, verliert der händler, muss er die prozesskosten zahlen. der erste schritt kannst du ohne grosser aufwand machen: ein brief an den händler mit deiner forderung, dass der kaufvertrag rückgängig gemacht wird, eine woche frist setzten und per e.brief zustellen. tut er nichts, ihn verklagen.