Kann der ehemalige Besitzer mein Auto einfach so zurückholen? Ich habe einen Kaufvertrag, angeblich ist das Auto aber nicht bezahlt! Ich stehe im Fahrzeugbrief.
5 Antworten
Ist das Auto bezahlt oder nicht???
Wenn es nicht bezahlt ist, steht vermutlich im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers bleibt. Dann darf er es zurückholen.
Wenn das Fahrzeug bezahlt ist, wirst du einen Beweis für die Bezahlung haben. Den kannst du dem Verkäufer vorlegen. Dann darf er das Fahrzeug nicht zurückholen.
Wenn du in Bar bezahlt und keine Quittung hast, sieht es sehr schlecht für dich aus, es sei denn, du hättest Zeugen, die bei der persönlichen Übergabe des Kaufpreises anwesend waren.
***Im Kaufvertrag steht bezahlt ***
habe Kaufvertrag,
schon mal gut! Hast auch einen Nachweis über eine Bezahlung der Summe oder Quittung?
stehe im Fahrzeugbrief
unwichtig
Angeblich nicht bezahlt??? Mei, hast du es bezahlt oder nicht? Das musst du doch wissen! War es ein Privatkauf? Oder hat dein Freund, der im Knast sitzt, wieder ein krummes Ding gedreht? Dann hängst du ganz schön drinn....schau, dass du es in Ordnung bringst.
Nein er hat kein krummes Ding gedreht, er hat das Auto gekauft, unseren Vectra in Zahlung gegeben , auch das habe ich schriftlich
Wenn du dir nicht alle Schlüssel hast geben lassen, kann er das tun. Dürfen allerdings tut er es nicht. Wenn du schon im Brief stehst, musst du ja mit Brief und Kaufvertrag bei der Zulassungsstelle gewesen sein. Also gibt es einen Vertrag. Dessen Einhaltung kann der V ewrkäufer auf dem Rechtsweg überprüfen lassen, alles andere ist Selbstjustiz.
Zulassungsstelle braucht keinen Kaufvertrag mehr. FzgBrief reicht denen mittlerweile
Dann muss im Vertrag ein Eigentumsvorbehalt stehen, sonst darf er das nicht. Die Ware ist bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers - so oder ähnlich heißt es dann. Ansonsten darf er das nicht.
http://www.wirtschaftslexikon.co/d/eigentumsvorbehalt/eigentumsvorbehalt.htm