Kellerscheibe durch Böller zerstört - Wer zahlt?

9 Antworten

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Der Keller gehört zu Eurer Wohnung. Also kommt dafür einzig und allein Eure Glasversicherung auf, sofern Ihr eine habt.

Ansonsten kannst Du nur auf Kullanz des Vermieters hoffen. Verpflichtet ist dieser aber nicht. Denn er hat den Schaden ja nicht verursacht.

Die Gebäudehaftpflicht Deines Vermieters hat damit nichts zu tun. Eure Hausrat nur dann, wenn Glasbruchschäden mitversichert sind.

albatros  12.02.2015, 13:47

Wie kommst du auf solchen Unsinn?

Klammlosewelt  12.02.2015, 19:03
@albatros

Kein Unsinn, sondern Tatsache.

Wenn Du Dein Wohnzimmerfenster zerdepperst, rufst Du Deinen Vermieter an, und setzt ihm eine Frist bis wann er sie ersetzen soll?

Ich glaub, der würde Dir nen Vogel zeigen. :-D

Für Schäden in der gemieteten Wohnung/Keller an gemieteten Sachen ist ersteinmal immer der Mieter in der Verantwortung. Es sei denn Schäden durch Verschleiss/Abnutzung.

albatros  13.02.2015, 00:21
@Klammlosewelt
Wenn Du Dein Wohnzimmerfenster zerdeppers

hat er aber nicht, auch nicht das Kellerfenster. Also ist der Vermieter zuständig. Er hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand während der Mietzeit zu erhalten. Ein kaputtes Kellerfenster ist nicht vertragsgemäß.

Apolon  22.02.2015, 14:56
@Klammlosewelt
Wenn Du Dein Wohnzimmerfenster zerdepperst, rufst Du Deinen Vermieter an, und setzt ihm eine Frist bis wann er sie ersetzen soll?

Du hast scheinbar die Eingangsfrage nicht gelesen!

albatros  13.02.2015, 00:33

@wassereimer, da hast du bei dieser Bewertung ganz gewiss etwas falsch gemacht.

Apolon  22.02.2015, 14:54
Der Keller gehört zu Eurer Wohnung. Also kommt dafür einzig und allein Eure Glasversicherung auf, sofern Ihr eine habt.

Nein - diese Antwort ist falsch. Dies wäre nur dann so, wenn der Mieter den Schaden verursacht hätte.

Für den Schaden selbst wäre der Schädiger haftbar. Nachdem man diesen vermutlich nicht findet, wäre es die Angelegenheit des Hausbesitzers. Vielleicht hat dieser ja eine Glasversicherung für sein Haus.

Ansonsten kannst Du nur auf Kullanz des Vermieters hoffen. Verpflichtet ist dieser aber nicht. Denn er hat den Schaden ja nicht verursacht.

Auch diese Antwort ist falsch. Der Vermieter ist auf Grund des Mietrechts (BGB) verpflichtet diesen Schaden zu beheben.

Also Autsch wenn ich mir die Antworten hier durchlese :S

  1. Die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters zahlt hier nicht. Begründung: Die Gebäudehaftpflichtversicherung zahlt nur Schäden, die durch das Gebäude bei Dritten entstehen - Das Gebäude selber wurde ja beschädigt.

  2. Deine Hausratversicherung kommt hierfür auch nicht auf, da in der normalen Hausratversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert sind. Zudem gehört die Scheibe zum Gebäude und ist somit kein Bestandteil des Hausratvertrages (wie der Name schon sagt, Versicherung für den Hausrat = Einrichtung, Mobiliar).

So jetzt zu den Möglichkeiten welche Versicherung zahlen könnte:

  1. Die Gebäudeversicherung des Vermieters: Die Gebäudeversicherung kommt für solche Schäden auf, wenn die Gefahr "Feuer" im Vertrag mitversichert ist. Da die Scheibe durch den Böller beschädigt/zerstört wurde, handelt es sich hier um eine Explosion die zu 99% in der Gefahr "Feuer" abgedeckt sind.

  2. Sollte der Vermieter keine Feuerversicherung haben (Was recht "dumm" wäre) bestünde ggf. die Möglichkeit die Scheibe bei einer Glasversicherung einzureichen. Diese zahlt jedoch nur, wenn nicht der Ausschluss "Feuer" in den Bedingungen besteht und sofern ihr eine Glasversicherung abgeschlossen habt.

  3. Es bestünde noch die MÖglichkeit, dass der Vermieter eine Glasversicherung abgeschlossen hat, hier wäre ebenfalls zu prüfen ob die Feuergefahr auch ausgeschlossen ist.

Klammlosewelt  12.02.2015, 18:58
  1. In der Gebäudeversicherung ist zwar Feuer/Explosion mitversichert. Allerdings nur für Schäden am Gebäude, nicht an Glas. Glasschäden sind dort immer ausgeschlossen, weil es dafür eine separate Glasversicherung gibt.

  2. In der Glasversicherung ist kein Feuer ein oder ausgeschlossen. Sie zahlt immer bei Glasbruchschäden. Egal wie es passiert ist.

  3. Das ist sehr unwarscheinlich, und wäre auch dumm vom Vermieter. Denn eine Glasversicherung ist nicht Umlagefähig. D.h. Er müsste sie aus eigener Tasche zahlen, und kann die Beiträge nicht über die Nebenkostenabrechnung den Mietern in Rechnung stellen.

albatros  13.02.2015, 00:37
@Klammlosewelt
Denn eine Glasversicherung ist nicht Umlagefähig

doch ist sie, es muss nur vereinbart sein ...

BrokenAngell  13.02.2015, 09:15
@Klammlosewelt

zu 1. das ist absolouter Quatsch.. Das Fenster gehört mit zum Gebäude völlig egal ob es aus Glas ist oder nicht.. Versichert ist das Gebäude, Fenster = Gebäudebestdandteil.

  1. ist auch nicht richtig. In Bedingungen der Glasversicherung der Versicherung wo ich arbeite gibt es diese Ausschluss durchaus in älteren Bedingungen.

  2. Das mag sein, ich sage ja nur es gäbe die Möglichkeit... Es gibt eineige Gewerbeimmobilien in meinem Bestand die Glasschäden mitversichert haben...

  1. Allenfalls die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers, jedoch wird man diesen kaum ermitteln können.
  2. Hast Du eine Glasbruchversicherung, melde es dieser. Vermutlich wird diese aber die Übernahme des Schadens ablehnen, weil das Fenster nicht zum Hausrat gehört. Kommt auf die Versicherungsbedingungen an.
  3. Die Wohngebäude- bzw. eine evt. darin enthaltene Glasbruchversicherung des Eigentümers, wenn 1. und 2. nicht in Betracht kommt.
  4. Der Eigentümer aus seinem Portemonnaie direkt. Grund: Du bist zwar Mieter des Kellerraums, da Du aber als Verursacher ausscheidest und es eher wahrscheinlich ist, dass ein feiernder Passant mit einem Böller den Schaden verursacht hat, kannst Du dafür nicht in Anspruch genommen werden. (Außer s. 2.) Wenn nun der Eigentümer will, dass die Scheibe wieder in Ordnung kommt und er keine Glasbruchversicherung hat, die im Allgemeinen sowieso viel zu teuer ist, zahlt er die Reparatur selbst. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt diese.

Kosten: Wie teuer ist so ein Kellerfenster? Handelt es sich um eines dieser üblichen kleinen Fenster, dürfte der Schaden bei weit unter 100 € liegen. Da wird der Eigentümer normalerweise seine Versicherung gar nicht bemühen.

albatros  13.02.2015, 00:31

Stimme mit dieser korrekten Antwort 100prozentig überein. Deshalb natürlich DH!.

Du musst den Mangel dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter anzeigen und ihm eine Frist zu dessen Beseitigung setzen. Gerät er in Verzug, darfst du selber den Glaser beauftragen und bezahlen und den Rechnungsbetrag ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechne. Frist von einer Woche (Datum) setzen. Die Reparatur geht deine HRV nix an. Der Vermieter kann die Regulierung über seine Versicherung vornehmen.

Klammlosewelt  12.02.2015, 19:00

Sorry, aber das ist doch absoluter Blödsinn. Hast Du einen Quellennachweis wo Du das gelesen hast? Dem Vermieter trifft keine Schuld, und die beschädigte Glasscheibe gehört zur vermieteten Wohnung.. Deshalb haftet er auch nicht.

albatros  13.02.2015, 00:29
@Klammlosewelt
Sorry, aber das ist doch absoluter Blödsinn

absolut nicht, sondern Rechtslage. kannst du selbst dazu googlen. Den Mieter trifft auch keine Schuld. Der Vermieter ist aber verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Darauf hat der Mieter Anspruch. Der Keller gehört nicht zur Wohnung, ist aber mitvermietet. .

das kommt auf den Versicherungsvertrag an.

Klammlosewelt  11.02.2015, 22:14

Ha ha, tolle Antwort....