bedeutet Warmmiete keine Nebenkostenabrechnung und "Zweitmiete"?

11 Antworten

Warmmiete heisst doch nur incl. Heizkosten. Es gibt doch noch Strom, Wasser, Reinigungsgeld, Fernsehgebühr, Hausverwaltungskosten, usw.

Seit wann machen all die anderen Kosten warm? Du hast wahrscheinlich das Wort Warmmiete nicht verstanden. Aber?????

Und klar wird alles teurer und der Vermieter nimmt sich das vom Mieter wieder, denn er zahlte es ja.

Gerhart  20.05.2020, 22:24

Das ewige Dilemma der volkstümlichen Ausdrucksweise! Die Gesamtmiete setzt sich meistens aus Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung zusammen und wird daher, weil die Heiz- und WW- kosten auch in den Betriebskosten enthalten sind, als WARMmiete bezeichnet.

Kanimose  20.05.2020, 22:39

Diese Art von unsinnigen Wörtern gibt es der viele, viele. 😉😊 Danke für deine Antwort. Schöne Zeit. 🍀

Die Betriebskosten werden gern als 2. Miete bezeichnet, weil diese oft fast genau so hoch sind wie die Kaltmiete selbst.

Warmmiete, besser Miete inkl. Betriebskosten (Bruttomiete), bedeutet das man an den Vermieter keine Betriebskostenzahlt, sondern einen Betrag in dem alles enthalten ist.

Das heißt aber nicht das auch die Heizkosten enthalten sind.

Landläufig wird die komplette Miete (Grundmiete+(alle Betriebskosten) als Warmmiete bezeichnet. Sind für Betriebskosten keine Pauschale sondern monatliche (kalkulierte) Vorauszahlungen vereinbart worden, muss darüber jährlich für 12 Monate abgerechnet werden.

Vom Kostenumfang wird gerne bei Betriebskosten von 2. Miete gesprochen. Im Mietrecht ist dieser Begriff nicht existent.

Warmmiete ist für mich die Miete inkl. der Nebenkosten. Strom geht allerdings extra (meistens jedenfalls).

Und somit kann die Miete auch nicht erhöht werden, weil die Nebenkosten steigen, sondern nur innerhalb der normalen Mieterhöhungen.

Gerhart  20.05.2020, 22:17

Deine Auffassung zur Mieterhöhung musst du revidieren! Schließlich bezieht sie sich nur auf die Grundmiete.

Kessie1  20.05.2020, 22:20
@Gerhart

Da hast du recht! Das gilt ja nur bei einer Nebenkostenpauschale. Sorry, mein Fehler. Danke für den Hinweis!

Der Begriff "Warmmiete" ist in den Mietgesetzen nicht zu finden, ebenso wenig "Nebenkosten" oder "zweite Miete". Dennoch tauchen die Begriffe Kalt- und/oder Warmmiete im allgemeinen Sprachgebrauch immer wieder auf, denn damit ist bei Kaltmiete die Grundmiete und bei Warmmiete die Gesamtmiete (Grundmiete + Betriebskostenvorauszahlung) gemeint.

Es kann hier auch nicht beantwortet werden, ob es bei der "Warmmiete" eine "Nebenkostenabrechnung" gibt, weil die Stellung der Miete oder ihre Zusammensetzung im Mietvertrag nicht bekannt ist.

Wird im Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung beziffert und ist der Abrechnungszeitraum definiert sowie die Umlageschlüssel genannt, dann gibt es auch eine Betriebskostenabrechnung.

Alle Betriebskosten sind im § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt.