Kellerraum nach 10 Jahren teilen

2 Antworten

Guten Morgen chickewing, der Dreh- und Angelpunkt ist allein Ihr Mietvertrag. Wenn da ein genau bestimmter Kellerraum vereinbart ist (z.B. mit Nr. , bzw. genauer Bezeichnung) kann und wird ein Gericht Ihnen diesen nicht "(teil-) wegnehmen" können. Sollte in Ihrem Vertrag aber "nur von einem Keller(raum)" die Rede sein, und das vermute ich, könnte eine Klage Ihrerseits gegen den Vermieter vor den Baum gehen, zumal ich einen Keller von ca. 12qm als nicht "zu klein" ansehe, allenfalls die Tatsache, dass Sie bereits seit zehn Jahren "Ihren" Keller im Besitz haben, könnte den Keller zum Mietvertragsgegenstand zählen lassen. Schauen Sie bitte in Ihrem Vertrag nach, was GENAU da so drin steht. Ich lese gerne wieder von Ihnen.

Der dir bei Mietbeginn zugewiesene Kellerraum ist in deinem Besitz, den musst du nicht teilen. Was ein andrer Mieter will, ist nicht deine Sache. Die Klage des anderen Mieters müsste vom Gericht abgewiesen werden. Da könnte der auch sagen, meine Wohnung ist zu klein, ich will von dir ein Zimmer abhaben .... Das ist doch paradox.

chickewing 
Fragesteller
 11.07.2013, 17:03

ja so hatte mein Vermieter auch gedacht: Aber heute hat das Gericht entschieden, dass der Mitmieter wohl einen Teil davon abhaben könnte. Unser Kellerraum sei ja immerhin 24qm gross(was ich anhand der Familienanzahl von 5 Personen nicht zu groß finde). Kann da ein evtl. Gewohnheitsrecht ziehen, oder kann ich da was anderes machen? Ich suche eine rechtliche Grundlage, dem etwas entgegenzusetzen. Ich gebe diesen Raum nicht freiwillig an einen Säufer ab

albatros  11.07.2013, 18:30
@chickewing

Kein Mieter hat grundsätzlich einen Rechts-Anspruch auf einen Abstell- oder Kellerraum. Der Vermieter hätte auch dem Nachbarn die Wohnung ohne Keller vermieten können. Der Keller ist in deinem Besitz, nur du allein kannst also darüber befinden. Das gilt so wie auch für deine Mieträume (Wohnung). Hier wird in dein Recht auf Besitzstandswahrung erheblich eingegriffen. Ich empfehle hier also mit evtl. Prozesskostenhilfe (bei geringem Einkommen) bzw. deiner Rechtsschutzversicherung gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ich halte es für ein Fehlurteil.

albatros  11.07.2013, 18:43
@albatros

Hier Verweis zum BGB: §§ 854 bis 864 zu Fragen des Besitzes. Dagegen wurde m. E. verstoßen.

chickewing 
Fragesteller
 11.07.2013, 20:58
chickewing 
Fragesteller
 11.07.2013, 20:59
@albatros

in meinem Keller soll jetzt eine Wand neu reingestellt werden. Somit würde sich mein Kellerraum verkleinern. Das geht ÜBERHAUPT nicht.

chickewing 
Fragesteller
 11.07.2013, 21:02
@chickewing

Das Gericht ist der Ansicht, dass der Heizungsraum kein Kellerraum in Sinne des Mietvertrags darstellt. Ja was ist es denn dann? Ein Heizkellerraum ohne Bedeutung? Dann möchte ich den Heizungskeller haben, einen Teil davon