Keine MwSt. beim Versicherungsschaden?

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Nach der Neufassung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB – geändert im Zuge der sog. Schadensersatzreform mit Wirkung zum 01.08.2002 – ist Mehrwertsteuer im Rahmen der Schadensbeseitigung nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Auf deutsch :o) Lässt dich dich nach Kostenvoranschlag auzahlen , so steht dir nur der Nettobetrag zu. Lässt du dein Fzg nachträglich rep, so erhälst du aus dieser Rep.rechnung noch die 19 % MwSt.

LG

Wenn du den Schaden sozusagen laut Gutachten abwickelst, wird die MWST. nicht mitbezahlt. ( Gibts erst bei original-Rechnung ). Ausser du bist vorsteuerabzugsberechtigt - dann gibts sowieso keine.

Solange wie Du der Versicherung nicht nachweißt das der Schaden in einer Werkstatt repariert wurde, solange werden sie Dir auch die MwSt. nicht überweisen.

Versicherung erstattet die MWSt nur, wenn sie auch in einer Reparaturrechnung ausgewiesen ist. Die Versicherung will die MWSt schließlich vom FA auch wieder zurückbekommen.

wenn du das auto reparieren lässt,bekommst du die rechnung incl.mwst. erstattet.bei abrechnung auf kostenvoranschlag wird diese abgezogen.