Kein Personalausweis mit 20+ Jahren. Strafe?

3 Antworten

Geldstrafe, mehr nicht. Wie hoch ist abhängig davon wie lange der Perso schon abgelaufen ist. Wenn du noch nie einen besessen hast, dann wird halt so geahndet, als ob er schon seit dem 16. Lebensjahr abgelaufen ist.

DrunkenMoro 
Fragesteller
 15.07.2018, 21:00

Ich kenne mich mit dem ganzen halt überhaupt nicht aus. Weiß man wie hoch die Geldstrafe 'pro Jahr' ist? (Google ist da selten eine hilfe und mein Internet schmiert auch ab, sorry.)

Ist aber interessant, dachte schon man wird da gleich hinter schwedishe Gardienen gekutschert. ^^

MaShizzle  15.07.2018, 21:01
@DrunkenMoro

Nicht viel. Ich denke, dass man da nicht höher als 300 Euro kommt. Kann aber auch in Extremfällen zu 30k hochgehen, ist aber super unwahrscheinlich.

Die Ausweispflicht ergibt sich aus § 1 PAuswG:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die entsprechende Geldbuße für einen Verstoß ergibt sich aus § 32 PAuswG:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt,
[...]
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 6, 6a, 6b, 8, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 5, 7 und 7a und des Absatzes 2 Nummer 1, 2, 3 und 6 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.

In der Praxis wird man die 3000 € unter normalen Umständen nie erreichen. Ein realistisches Bußgeld liegt eher so im Bereich von 35 - 150 €.

Knast könnte es nur in Form einiger Tage Erzwingungshaft geben, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt.

DrunkenMoro 
Fragesteller
 15.07.2018, 21:02

Oh, vielen Dank für die 'Übersetzung' und das raussuchen der Paragraphen!

Ich habe meinen Personalausweis auch erst mit 19 beantragt und hatte davor noch nie einen. Wenn ich mich richtig erinnere, dann wurde mir nur gesagt, dass ich eigentlich schon einen Ausweis haben sollte, das war es aber auch. Probleme gab es keine und eine Strafe auch nicht. Kann natürlich von Ort zu Ort anders ablaufen.