Kein Hausmeister. Muss ich die Hausmeisterkosten tragen?

5 Antworten

Der Vermieter wohnt mit im Gebäude, was im Normalfall bedeutet, dass er sich selbst wirklich darum kümmert, dass alles rundum in Ordnung ist. Bei "fremden" Hausmeistern oder gar Hausmeisterdiensten, die sehr viel mehr Geld kosten, ist das alles andere als sicher. Wenn er dafür Laub zusammenfegt, im Winter Schnee räumt, die Außenanlagen in Stand hält, sich um die Heizung kümmert, im Notfall (Wasserrohr, Abflussrohre, Elektrisches etc.) schnell greifbar ist, also insgesamt seinen Job gut macht, ist das nicht nur finanziell, sondern auch für Euer allgemeines Befinden doch sicher sehr vorteilhaft.

Normalerweise müßte das über die Nebenkostenvorauszahlung und die Jahresabrechnung abgewickelt werden. Dann wäre es nicht schwarz, denn diese muss er bei der Steuererklärung vorlegen.

Wenn ihr ihn bar bezahlt, hat er vielleicht einen Vorteil von rund 75 €.

Angenommen, Du teilst ihm mit, dass Du nicht mehr bezahlst und die anderen schließen sich womöglich an, dann wird er die Mietverträge raus holen und nachsehen, ob es eine Position "Hausmeister" in den Nebenkosten gibt. Dann wird er sich erkundigen, wieviel er verlangen kann und kommt vielleicht auf einen Betrag von € 25,- pro Monat und Mietpartei. Zudem legt er sich einen Kalender zurecht, wo er alle seine Tätigkeiten genau nach Art und Zeitaufwand notiert, sodass er sie den Mietern gegenüber auch nachweisen kann.

Womöglich hast Du am Ende pro Jahr nicht nur 120 €, sondern 300 € am Bein und der Vermieter zahlt ehrlich Steuern für sein zusätzliches Einkommen und freut sich über rund 450 € mehr im Jahr nach Abzug von Steuern. Der Schuss wäre dann nach hinten los gegangen.

Im übrigen: Wenn der Vermieter als einziges Einkommen die Mieteinnahmen der 3 Wohnungen hat und davon dann auch noch Kosten und Freibetrag abziehen kann, ist es durchaus möglich, dass er überhaupt keine Steuern bezahlen muss und dann ist es völlig egal, ob er € 360,- bar bekommt oder offiziell abrechnet.

Nur wenn im MV vereinbart wurde, dass die Hausmeisterkosten auf die Mieter umgelegt werden, müssen sie von diesen auch bezahlt werden. Es reicht der Hinweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung. Ist beides nicht erfolgt, muss der V. die Kosten selbst tragen. Heißt, vom Mieter kommt nichts rüber. Außerdem wären die Kosten im Rahmen der jährlichen Abrechnung abzurechnen.

Natürlich darf der VM seine eigenen Leistungen abrechnen.

Auch eine gesonderte Abrechnung ist nicht nötig.

Er gibt sie in der jährlichen Abrechnung über die NK an und gut ist.

albatros  27.09.2013, 01:15

Macht er aber wohl so nicht.

Mit 10 Euro bist du doch gut bedient! Er hat Auslagen für Putzmittel, Unkrautvernichter, Streusalz UND erledigt die Arbeit! Lass dir halt eine Quittung geben, wenn dir dann wohler ist.

na sicher ! er leistet ja Arbeit !!!